Das am häufigsten von der DDR-Propaganda gebrauchte Wort war Frieden. Das 1948 entstandene Kinderlied „Kleine weiße Friedenstaube“ dürfte das in Kindergärten und Schulen am häufigsten gesungene Lied gewesen sein. Auch die 1949 eingeführte Nationalhymne mit den Text von Johannes R. Becher und der Melodie von Hanns Eisler ist ganz und gar auf zwei Themen gestellt: Die Einheit Deutschlands und den Frieden. Nach dem Krieg herrschte in allen vier Besatzungszonen aufgrund alliierter Bestimmungen ein strenges Verbot, Waffen oder Uniformen zu tragen. Selbst Militärmusik und Spielzeugsoldaten waren verboten. Auch im Osten galt die Parole: „Niemals wieder eine Waffe in eines Deutschen Hand!“
Remilitarisierung
Mit den wachsenden Spannungen in Ost und West wurde auf beiden Seiten dieser Grundsatz schon bald verletzt. Die DDR bildete seit 1952 mit der Kasernierten Volkspolizei militärische Formationen, die 1956 in die Nationale Volksarmee (NVA) umgewandelt wurden. Nach dem Mauerbau wurde 1962 die Wehrpflicht eingeführt. 18 Monate dauerte der gesetzlich vorgeschriebene Grundwehrdienst. Die Verweigerung des Wehrdienstes wurde mit zwei Jahren Gefängnis bestraft. Seit 1964 führte die DDR aufgrund einer Intervention der Kirche den Wehrersatzdienst ein. Es gab die Möglichkeit, aus Gewissensgründen den Dienst ohne Waffen als Bausoldat zu leisten. Davon machten ungefähr 0,5 Prozent der Wehrdienstpflichtigen Gebrauch. Diese Entscheidung schloss in der Regel ein Studium oder eine andere berufliche Entwicklung außerhalb der Kirche aus. Darüber hinaus wurde in den Schulen Druck auf die männlichen Jugendlichen ausgeübt, sich für einen freiwilligen dreijährigen Dienst oder für den Offiziersberuf zu entscheiden.
Vormilitärische Erziehung
Auch das Schulsystem wurde nach militärischen Erfordernissen ausgerichtet. Neben dem Schulsport wurde die vormilitärische Ausbildung im Rahmen der Gesellschaft für Sport und Technik (GST) betrieben. Sie galt erklärtermaßen der Vorbereitung zum Wehrdienst. 1979 führte die DDR das reguläre Schulfach Wehrkunde ein. Auch Studenten hatten im Laufe ihres Studiums ein einmonatiges Militärlager zu durchlaufen, nach dessen Abschluss sie sich freiwillig zu verpflichten hatten, sich als Reserveoffiziersanwärter zu verpflichten. Die weiblichen Universitätsangehörigen absolvierten in der gleichen Zeit einen Kurs für Zivilverteidigung. Dort standen neben Exerzierübungen die Bergung von Verwundeten oder die Entgiftung von radioaktiv verseuchten Personen auf dem Ausbildungsplan.