Der Begriff der Sicherheit wurde in der DDR vieldeutig gebraucht. Zum einen im Zusammenhang mit der sozialen Sicherheit, also der Sicherheit des Arbeitsplatzes, der garantierten Kinderbetreuung oder den stabilen Preise für Mieten und andere Grundbedürfnisse. Diese Sicherheit – oft war auch von Geborgenheit die Rede – wurde als Menschenrecht den westlichen Freiheitsrechten, wie Meinungs-, Presse-, Reisefreiheit usw. gegenübergestellt, die nach Lesart der SED leere Floskeln waren, hinter denen sich die Macht des Großkapitals verbarg.
Staatssicherheit
Zum anderen war Sicherheit auch ein Synonym für Staatssicherheit, also das Ministerium für Staatssicherheit (MfS), umgangssprachlich Stasi genannt. Der gigantische Apparat von 91 000 hauptamtlichen und 189 000 Inoffiziellen Mitarbeitern (IM) verstand sich als „Schild und Schwert der Partei“ und war tatsächlich auf allen Ebenen der SED untergeordnet. Die Stasi legte ein flächendeckendes Netz der Kontrolle über das Land. Ihre Tätigkeit unterlag keiner gesetzlichen Einschränkung. Für das MfS gab es weder ein Post- noch ein Fernmeldegeheimnis. Sie hörte Telefongespräche und Wohnungen ab, kontrollierte die Post, hatte ungehinderten Zugriff zu den polizeilichen Melderegistern, Hausbüchern, Personalunterlagen, Gesundheitsakten, Bankkonten usw. Überall, wo sich Widerstand regte oder Fluchtaktionen geplant wurden, erfolgte eine spezielle Beobachtung der Person oder eine Verhaftung. Die Stasi war gleichzeitig Kontroll- und Vollzugsorgan, verfügte also über eigene Untersuchungshaftanstalten. Die Justiz, die formal die Urteile sprach, war ein willfähriges Organ von Partei und Stasi.
Politische Justiz
Zwischen 1949 und 1989 wurden ungefähr 250 000 politische Urteile gefällt, wobei manchmal zu Zuordnung schwierige ist, da offizielle nicht zwischen politischen Straftaten und rein kriminellen Unterschieden wurde. Jedes Kriminaldelikt galt auch als ein Verstoß gegen die Regeln der sozialistischen Moral und war insofern politische. Umgekehrt wurden politischen Straftätern gerne rein kriminelle Delikte angehängt.
Die Zustände in den Haftanstalten der DDR waren in jeder Beziehung menschenunwürdig. Darüber gibt es zahlreiche Erfahrungsberichte. Seit etwa 1976 gab es in den Vollzugsanstalten der DDR gewisse Verbesserungen. Die Staatsmacht musste angesichts der Freikäufe durch die Bundesregierung damit rechnen, dass die ehemaligen Insassen der DDR-Gefängnisse im Westen über die Zustände berichten. Insgesamt gab es etwa 33 000 solcher Freikäufe. Mehrere Stasi-Gefängnisse wie die Zentrale Untersuchungshaftanstalt des MfS in Berlin-Hohenschönhausen sind heute Gedenkstätten, die auch die politische Verfolgung erforschen und dokumentieren.
Spionage
Die andere Aufgabe des MfS war die Auslandsspionage, die der Hauptverwaltung Aufklärung (HVA) unterstand, dessen Chef Markus Wolf war. Sie verfügte in der Bundesrepublik und West-Berlin über ein dichtes Informationsnetz. Oft ist nach der Wende gesagt worden, die Stasi litt unter einem Sicherheitswahn und hätte viel überflüssiges Material zusammen getragen. Das ist sicher richtig. Dennoch hätte ohne die totale Kontrolle und die Verbreitung von Unsicherheit und Angst die DDR nicht existieren können.