Die deutsche Teilung nahm als politische Realität langsam Normalität an und in den 1970er Jahren setzten beide Seiten zunehmend auf eine Entspannung der deutsch-deutschen Beziehungen. Am 17. Dezember 1971 unterzeichneten beide Staaten als ersten bilateralen Vertrag das „Transitabkommen“, das den Transitverkehr zwischen Westdeutschland und West-Berlin erleichterte. Ein Jahr später, am 21. Dezember 1972, unterschrieben Vertreter der DDR und Bundesrepublik einen „Grundlagenvertrag“ über „normale gutnachbarschaftliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung“. Dieser Vertrag war die Basis für zahlreiche Abkommen zwischen den beiden deutschen Staaten, die in den kommenden Jahren geschlossen werden sollten.
QuellentextGrundlagenvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR vom 21. Dezember 1972
Artikel 1
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik entwickeln normale gutnachbarliche Beziehungen zueinander auf der Grundlage der Gleichberechtigung.
Artikel 2
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik werden sich von den Zielen und Prinzipien leiten lassen, die in der Charta der Vereinten Nationen niedergelegt sind, insbesondere der souveränen Gleichheit aller Staaten, der Achtung der Unabhängigkeit, Selbstständigkeit und territorialen Integrität, dem Selbstbestimmungsrecht, der Wahrung der Menschenrechte und der Nichtdiskriminierung.
Artikel 3
Entsprechend der Charta der Vereinten Nationen werden die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik ihre Streitfragen ausschließlich mit friedlichen Mitteln lösen und sich der Drohung mit Gewalt oder der Anwendung von Gewalt enthalten. Sie bekräftigen die Unverletzlichkeit der zwischen ihnen bestehenden Grenze jetzt und in der Zukunft und verpflichten sich zur uneingeschränkten Achtung ihrer territorialen Integrität.
Artikel 4
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik gehen davon aus, dass keiner der beiden Staaten den anderen international vertreten oder in seinem Namen handeln kann.
Artikel 6
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik gehen von dem Grundsatz aus, dass die Hoheitsgewalt jedes der beiden Staaten sich auf sein Staatsgebiet beschränkt. Sie respektieren die Unabhängigkeit und Selbstständigkeit jedes der beiden Staaten [...]
Artikel 7
Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik erklären ihre Bereitschaft, im Zuge der Normalisierung ihrer Beziehungen praktische und humanitäre Fragen zu regeln. Sie werden Abkommen schließen, um auf der Grundlage dieses Vertrages und zum beiderseitigen Vorteil die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, der Wissenschaft und Technik, des Verkehrs, des Rechtsverkehrs, des Post- und Fernmeldewesens, des Gesundheitswesens, der Kultur, des Sports, des Umweltschutzes und auf anderen Gebieten zu entwickeln und zu fördern. Einzelheiten sind in dem Zusatzprotokoll geregelt. [...]
Zitiert nach Konrad Stollreither, Das vereinigte Deutschland. Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit, München 1991, S. 42 f.
1973 wurden die DDR und die Bundesrepublik in die UNO aufgenommen und immer mehr Länder erkannten die DDR völkerrechtlich an. In dem Grundlagenvertrag erkannte auch die Bundesrepublik erstmals die territoriale Integrität der DDR und ihre Unabhängigkeit und Selbstständigkeit in inneren und äußeren Angelegenheiten an. Sie gab damit das bis 1969 angestrebte Ziel auf, die DDR außenpolitisch zu isolieren, lehnte es aber weiterhin ab, den Nachbarstaat völkerrechtlich anzuerkennen. Daher wurden keine Botschaften, sondern „Ständige Vertretungen“ in Ost-Berlin und Bonn eingerichtet.
Die am 1. August 1975 von sieben Ländern des Warschauer Paktes, 15 NATO-Staaten und 13 neutralen Ländern unterzeichneten Schlussakte der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit (KSZE) stellte einen Höhepunkt der Entspannungspolitik zwischen den beiden Machtblöcken dar. Die DDR und die Bundesrepublik hatten gleichberechtigt an der KSZE teilgenommen. Spätestens seit dem NATO-Doppelbeschluss von 1979 und dem darauffolgenden Wettrüsten war diese Entspannung vorbei.
Die Bundesrepublik und die DDR waren allerdings bestrebt, die deutsch-deutschen Beziehungen trotz der erneuten Konfliktverschärfung im Kalten Krieg aufrechtzuerhalten. Die wirtschaftlich marode DDR erhielt mit Unterstützung der Bundesrepublik Kredite von westdeutschen Banken und im machte im Gegenzug Zugeständnisse wie etwa die Entfernung der Selbstschussanlagen an der innerdeutschen Grenze und Erleichterungen des Reiseverkehrs in beide Richtungen.
Einem 1984 geplanten Staatsbesuch Honeckers in der Bundesrepublik widersetzte sich die Sowjetregierung zunächst, da sie einen deutsch-deutschen Sonderweg befürchtete. Erst nach Gorbatschows Regierungsantritt und einer Einigung im Atomwaffenkonflikt, kam es im September 1987 zu dem Gipfeltreffen in Bonn. Das Treffen wurde weltweit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Der Ablauf folgte einem für Staatsbesuche üblichen Zeremoniell, nichts wies mehr darauf hin, dass Westdeutschland die DDR nicht völkerrechtlich anerkannt hatte.