Die Blockparteien und Massenorganisationen hatten in der DDR keinerlei politisches Eigengewicht im Sinne einer Teilhabe an der Macht, dennoch aber eine wichtige Funktion im Machtgefüge des SED-Staates.
Die fünf Blockparteien CDU, LDPD, NDPD und DBD boten Bürgern, die aufgrund ihrer Herkunft oder ihrer Konfession nicht der SED beitreten wollten, eine politische Heimat. Insbesondere für Christen war es schwierig, in der atheistischen SED beizutreten, die übrigens von ihren Mitgliedern auch formal einen Kirchenaustritt verlangten. Dennoch waren viele Christen, sogar Pfarrer, bereit im Sinne eines christlichen Sozialismus zu wirken und dadurch der SED Legitimität zu verleihen. Für ehemalige Wehrmachtsoffiziere und Parteigenossen der NSDAP war die NDPD geschaffen worden und für Handwerker und Gewerbetreibende die LDPD, sowie für Bauern die DBD. Insofern war die Einbindung der Blockparteien eine erfolgreiche Methode der SED zur Integration von Nichtkommunisten in ihr System, die in dieser Form in keinem anderen sozialistischen Land praktiziert wurde.
Charakter der Blockparteien
Während die SED eine festgefügte Kaderorganisation war, von der man unsichere Kantonisten fernhalten wollte, waren die Blockparteien lediglich eine Art Hilfstruppe, deren Mitgliedern man auch im letzten nicht vertraute. Für viele von ihnen waren die Blockparteien das kleinere Übel, das sie wählten, um den Eintritt in die SED zu vermeiden. Manche mögen auch die Illusion gehabt haben, in dieser Position positive Dinge im Kleinen bewirken zu können. Wegen der höheren Funktionäre und Mandatsträger musste sich die SED allerdings keine Sorgen machen. Sie waren Nomenklaturkader der SED, und wurden paritätisch mit Posten versorgt. Beispielsweise erfolgte die Berufung von Professoren nach einem Schlüssel, der auch die Blockfreunde erfasste.
Die Dachorganisation aller Parteien und Massenorganisationen der DDR war die Nationale Front, die keine eigenständige Rolle spielte, aber die Wahlen zu den lokalen, regionalen und gesamtstaatlichen legislativen Gremien organisierte. Sie bildete zu diesem Zweck Wahlausschüsse und legte Wahlvorschläge vor. Die Kandidaten der Einheitsliste wurden von der SED ausgewählt und aufgrund einer einheitlichen Liste war ihre Wahl zu annähernd hundert Prozent gesichert.
Formal existierte keine Wahlpflicht. Wer jedoch nicht zur Wahl erschien, konnte am Wahltag mit dem Besuch von Mitgliedern des örtlichen Wahlausschusses rechnen. Sie klingelten mit einer fliegenden Wahlurne an der Haustür, um auch noch letzten Bürger an die Wahl zu erinnern. Diese Verfahrensweise kam allerdings bettlägerigen oder gehbehinderten Personen entgegen. Die sogenannten „Nichtwähler“ wurden bei der Stasi und der örtlichen Obrigkeit registriert, ohne dass sie allerdings weitere Strafen zu fürchten hatten. Die oft verbreitete Vermutung, dass Gegenstimmen, d.h. Durchstreichen aller Kandidaten auf der Liste, oder bereits das Aufsuchen der Wahlkabine registriert wurde, ist aktenmäßig nicht belegbar. Viele Bürger unterzogen sich missmutig oder gleichgültig dem leeren Ritual, bei dem es ja offensichtlich war, dass es sich um keine wirkliche Wahl handelte.