Parallel zu den Zwei-plus-Vier-Verhandlungen über außenpolitische Aspekte der Einheit fanden zwischen den beiden deutschen Staaten Gespräche über Probleme der inneren Einigung statt. Im ersten Schritt war eine Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion vereinbart worden, nun ging es um die Frage, unter welchen rechtlichen Vorzeichen die Einheit erfolgen sollte: ob als Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik oder nach Ausarbeitung einer neuen gesamtdeutschen Verfassung.
Nach der ersten freien Volkskammerwahl nahmen die neu gewählte Regierung unter Ministerpräsident Externer Link: Lothar de Maizière und die Bundesregierung die Verhandlungen zu den Beitrittsbedingungen auf. Am 6. Juli 1990 trafen die Leiter der Delegationen, Externer Link: Günther Krause für die DDR und Externer Link: Wolfgang Schäuble für die Bundesrepublik, zur ersten Sitzung zusammen. Trotz kontroverser Debatten wurde der umfangreiche Vertrag zur „Herstellung der Einheit Deutschlands“, kurz Einigungsvertrag, innerhalb von knapp zwei Monaten ausgehandelt.
Beide Seiten einigten sich letztlich darauf, das rechtliche System der Bundesrepublik auf das Gebiet der DDR zu übertragen. Am 20. September 1990 stimmen die Parlamente der DDR und der Bundesrepublik dem Einigungsvertrag zu.
Der 3. Oktober wurde als Tag der Deutschen Einheit zum gesetzlichen Feiertag erklärt. Schon am Tag zuvor begannen in vielen Orten Volksfeste. In Berlin versammelten sich am Abend des 3. Oktober 1990 rund eine halbe Million Menschen vor dem Reichstag und feierten die deutsche Wiedervereinigung mit einem Feuerwerk.