Nachdem die DDR gegen Westen abgeriegelt war, begann die Regierung das planwirtschaftliche System zu reformieren. In erster Linie sollte die Arbeitsproduktivität gesteigert werden. Das geschah zunächst, indem für das gleiche Gehalt mehr gearbeitet werden musste. Zudem wurden einige „kaufkraftbeschränkender Maßnahmen“ – sprich Preissteigerungen – eingeführt.
Diese Maßnahmen zur Produktionssteigerung zeigten relativ wenig Wirkung. Im Sommer 1963 wurde daher das „Neue Ökonomische System der Planung und Leitung“ (NÖSPL) als neue Richtlinie für die DDR-Wirtschaft verkündet. Um für den nötigen Aufschwung zu sorgen, waren darin grundlegende Veränderungen des planwirtschaftlichen Systems vorgesehen.
Der Plan bestand in einer Flexibilisierung und Dezentralisierung der Wirtschaft. Marktwirtschaftliche Elemente sollten in das Wirtschaftssystem mit einbezogen werden. In der Richtlinie war sogar die Rede von „sozialistischen Konzernen“. Der wichtigste Punkt war dabei die Umwandlung der Vereinigungen der Volkseigenen Betriebe (VVB) von reinen Verwaltungseinheiten in gewinnorientierte Wirtschaftsorganisationen. Die einzelnen VVB erhielten die Kompetenzen, eigenständiger zu handeln und durch Geld- und Urlaubsprämien Anreize für Arbeiter/-innen zur Leistungssteigerung zu schaffen.
Nach einer zweijährigen wirtschaftlichen Experimentierphase scheiterten die Reformen, da die SED notwendige Abstriche bei der zentralstaatlichen Wirtschaftsplanung nicht zuließ.