In den ersten Monaten des Jahres 1990 trat die politische, soziale und wirtschaftliche Krise der DDR immer deutlicher zutage, etwa ein Viertelmillion Ostdeutsche verließen das Land. Die Bundesrepublik lehnte es ab, die DDR finanziell zu stützen und schlug der DDR stattdessen eine Währungsunion vor.
Zwar warnten Kritiker vor einer schnellen Umstellung der sozialistischen Planwirtschaft auf eine freie Marktwirtschaft in Ostdeutschland, doch die Geduld der Menschen war erschöpft. Auf den Montagsdemonstrationen kam die Parole auf: „Kommt die D-Mark, bleiben wir, kommt sie nicht, geh‘n wir zu ihr“.
Das Wahlbündnis „Allianz für Deutschland“, das aus den ersten freien Wahlen zur Volkskammer als klare Siegerin hervorgegangen war, hatte im Wahlkampf eine schnelle Währungsunion versprochen. Schon am 18. Mai unterzeichneten die Finanzminister der DDR und der Bundesrepublik den Vertrag zur Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion. Neben der Einführung der D-Mark regelte er wichtige arbeits- und sozialrechtliche Aspekte.
Der Staatsvertrag trat am 1. Juli 1990 in Kraft, die D-Mark der Bundesrepublik wurde zum alleinigen Zahlungsmittel in der DDR. Löhne, Mieten und wurden im Verhältnis 1:1 umgestellt, Bargeld und Kredite im Verhältnis 2:1 – von Freibeträgen abgesehen. Außerdem galten nun zentrale Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft wie Wettbewerb, freie Preisbildung und das Recht auf Privateigentum. Mit Inkrafttreten des Vertrags entfielen auch sämtliche Personenkontrollen an der deutsch-deutschen Grenze.