Wer die DDR verlassen wollte, brauchte eine Genehmigung der Behörden. Ohne diese Erlaubnis galt der Grenzübertritt als illegal. In den 1950er Jahren setzte die SED alles daran, die Ausreise weiter zu erschweren. Dennoch flohen zwischen der Staatsgründung 1949 und dem Mauerbau 1961 rund 2,7 Millionen Menschen aus der DDR in die Bundesrepublik.
Die Gründe für die Flucht waren vielfältig: politische und religiöse Verfolgung, Ablehnung der politischen Entwicklung, die Ideologisierung an den Universitäten, die miserable Versorgung mit Lebensmitteln oder die Hoffnung auf eine bessere Zukunft im Westen. Vor allem junge, qualifizierte Leute verließen das Land ‒ Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Ärztinnen und Ärzte, Rechtsanwälte und Fachkräfte. Nach der Zwangskollektivierung flohen viele Landwirte in den Westen.
Die Fluchtbewegung schwächte die DDR-Wirtschaft massiv. Die SED reagierte mit immer schärferen Restriktionen und Kontrollen. Ab 1952 wurde die innerdeutsche Grenze mit Stacheldraht abgeriegelt. Ausreisewilligen blieb nur noch der Weg über die Sektorengrenze nach West-Berlin. Mit der Änderung des Passgesetzes Ende 1957 stand die „Republikflucht“, wie es im SED-Jargon hieß, unter Strafe.
In Ost-Berlin gingen täglich Zehntausende nach West-Berlin, um dort zu arbeiten. Verbieten ließen sich diese Grenzübertritte nicht, weil eine Abmachung mit den Alliierten die freie Wahl des Arbeitsplatzes garantierte. Deshalb waren die „Grenzgänger“ zunehmend Schikanen und Hetze ausgesetzt.
Doch je schriller die Propaganda, desto mehr Menschen entschlossen sich zur Flucht. Und je mehr flohen, desto schlechter wurde die Versorgung. Die SED sah schließlich keine andere Möglichkeit, als die eigene Bevölkerung mit Gewalt an der Flucht zu hindern. Das geschah mit dem Mauerbau am 13. August 1961.