Nach Ende des Zweiten Weltkriegs begann in der sowjetischen Besatzungszone der sozialistische Umbau der Landwirtschaft. Durch die Bodenreform waren kleinteilige Äcker entstanden, die sich kaum rentierten, die landwirtschaftliche Produktion brach ein. Auf der 2. Parteikonferenz der SED im Juli 1952 beschloss die SED-Führung, die Landwirtschaft nach sowjetischem Vorbild zu kollektivieren. Die zum großen Teil noch privaten bäuerlichen Betriebe sollten sich „freiwillig“ zu Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften (LPG) zusammenschließen und ihre Ländereinen gemeinsam beackern. Doch die Kollektivierung stieß bei den Bauern auf massiven Widerstand. Bis 1958 wurden nur 30 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche von LPG bewirtschaftet.
Nach dem V. Parteitag 1958 erhöhte die SED den Druck auf die privaten Landwirte. Agitationstrupps fuhren in die Dörfer, die Höfe wurden per Lautsprecherwagen mit Propaganda und sozialistischer Kampfmusik beschallt. Unter dem Motto „Sozialistischer Frühling auf dem Lande“ zwang die SED binnen kurzer Zeit fast eine halbe Million Bauern in Genossenschaften. Bis April 1960 galt die „Befreiung der Bauern“ als abgeschlossen. Der Anteil der LPG an der landwirtschaftlichen Nutzfläche lag jetzt bei 84 Prozent.
Viele Bauern entzogen sich der Zwangskollektivierung durch Flucht in den Westen, andere leisteten zumindest passiven Widerstand. Es gab Sabotageakten, Stallungen und Scheunen gingen in Flammen auf, Millionen Rinder und Schweine verendeten. Hinzu kamen witterungsbedingte Ernteausfälle. Die Versorgungslage verschlechterte sich spürbar. Die SED-Führung setzte ihre Kollektivierungspolitik jedoch mit aller Härte fort. Widerständige Bauern wurden mit drakonischen Strafen belegt.