Der Jahreswechsel 1956/57 bedeutete das Ende des Tauwetters in der DDR. Die im März und Juli 1957 abgehaltenen Prozesse gegen Wolfgang Harich und seine Mitstreiter waren nur der Beginn einer Reihe von Partei- und Gerichtsverfahren gegen Jene, die sich nach dem XX. Parteitag der KPdSU kritisch geäußert hatten. Der Vorwurf lautete „Staatsverrat“.
Die Staatsführung startete eine „Revisionskampagne“ gegen Parteiintellektuelle, die mit ihrer Kritik als „Wegbereiter der Konterrevolution“ fungiert hätten. Infolge des Druckes von oben nahmen viele Anführer der Reformdebatten ihre Kritik zurück. Auf der III. Hochschulkonferenz im Frühjahr 1958 distanzierten sich Robert Havemann und einige seiner Kollegen in einem Ritual von Kritik und Selbstkritik von ihren Forderungen. Die Karrieren derjenigen, die sich weigerten sich öffentlich von ihren Positionen abzuwenden, waren am Ende. Manche wurden zu langjährigen Haftstrafen verurteilt.
Ulbricht nutzte die Gunst der Stunde, sich seiner Kritiker auch in höchsten Parteikreisen zu entledigen. Auf der 35. Tagung des ZK im Februar 1958 wurde unter anderem Ernst Wollweber der „Fraktionstätigkeit“ bezichtigt und von seinem Posten als Chef der Staatssicherheit entbunden. Auch dieser Genosse hatte Kurskorrekturen gefordert und Kritik an Ulbrichts Führungsstil geäußert.
Durch die innerparteiliche und justizielle Abstrafung seiner Gegner hatte Ulbricht seinen absoluten Machtwillen demonstriert. Wer nicht auf seiner Seite stand war Staatsverräter. Weitere Diskussionen über eine Reform der Herrschaftspraxis der SED in der Gesellschaft wurden damit unterbunden.