Bereits Mitte 1952 waren auf Veranlassung der SED bewaffnete „Betriebskampfgruppen“ in staatlichen Betrieben und Einrichtungen der DDR entstanden. Als Reaktion auf den 17. Juni 1953 wurden diese paramilitärischen Verbände personell verstärkt.
Nachdem die Bundesrepublik am 9. Mai 1955 der NATO beigetreten war, unterzeichnete die DDR wenige Tage später, am 14. Mai, den Warschauer Pakt. Das Bündnis zwischen den sozialistischen „Bruderstaaten“ diente der Koordinierung von Militär- und Außenpolitik.
Am 1. März 1956 wurde die Nationale Volksarmee (NVA) als offizielle Streitkraft der DDR gegründet. Sie setzte sich zunächst aus den Einheiten der Kasernierten Volkspolizei (KVP) zusammen und war mehr als 100.000 Mann stark. Die Ausrüstung stammte überwiegend aus der Sowjetunion. KVP wie NVA unterstanden der Führung der SED. Politbüromitglied Willi Stoph wurde Minister für Nationale Verteidigung.
Anders als in der Bundesrepublik bestand zunächst keine Wehrpflicht. Diese Tatsache wurde von der Parteipropaganda als Beweis für die friedliche Ausrichtung der DDR angeführt. Nichtsdestoweniger begann eine Militarisierung der Gesellschaft, die sich in den kommenden Jahrzehnten zunehmend ausweiten sollte. In Massenorganisationen wie der 1952 gegründeten Gesellschaft für Sport und Technik wurde beispielsweise eine vormilitärische Wehrerziehung durchgeführt. Auch in der Jugendorganisation FDJ wurden Appelle abgehalten und das Marschieren geübt.