Wie andere Kulturbereiche wurde auch die bildende Kunst in der DDR in den Dienst des Sozialismus genommen. Die Malerei wie die Skulptur wurde 1949 zum „sozialistischen Realismus“ verpflichtet. Abstrakte oder expressionistische Ansätze wurden als „formalistisch“ verurteilt. Wie die Künstler/-innen anderer Disziplinen, sollten Bildhauer/-innen und Maler/-innen sich thematisch mit der idealen marxistisch-leninistischen Gesellschaft befassen und diese mit ihren Werken befördern und bewerben.
Der 1950 gegründete Verband Bildender Künstler Deutschlands war zuständig für die Durchsetzung der sozialistischen Kulturpolitik im Bereich bildender Kunst. Die Verteilung öffentlicher Aufträge liefen ebenso über den Verband wie die Vergabe von Stipendien und Preisen. Nur wer Mitglied war, war berechtigt, freischaffend zu arbeiten.
In der Ära Honecker waren ab den 1970er Jahren auch in der bildenden Kunst mehr Freiheiten möglich. Die Bandbreite an Stilrichtungen und Motiven vergrößerte sich. Bilder wie Wolfgang Mattheuers „Die Flucht des Sisyphos“ von 1972 zeigen, dass DDR-Kunst durchaus nicht nur Staatskunst war und gerade in der Malerei Systemkritik geübt wurde.
Wie in der Literatur, bildete sich in den 1980er Jahren auch in der bildenden Kunst eine Untergrundkultur. Illegale Galerien in Wohnungen und Hinterhöfen stellten Werke von in Ungnade gefallenen Künstler/-innen aus und heimlich gedruckte Kunstzeitschriften zirkulierten in kleiner Auflage.
Die Debatte um die Bedeutung der bildenden Kunst in der DDR ist weit davon entfernt abgeschlossen zu sein und bewegt auch heute noch die Gemüter. Das zeigte sich z.B. 2018 in der Diskussion um die Ausstellung „Ostdeutsche Malerei und Skulptur 1949–1990“ im Dresdener Albertinum.