Infolge der Beschlüsse 2. Parteikonferenz der SED im Sommer 1952, wurde im Herbst desselben Jahres mit der Kollektivierung der Landwirtschaft begonnen. Die von Ulbricht angekündigte „Schaffung bäuerlicher Produktionsgemeinschaften auf der Grundlage der völligen Freiwilligkeit“ sollte die landwirtschaftliche Produktion steigern und modernisieren.
Die Neubauern, die im Zuge der Bodenreform kleine Höfe erhalten hatten, traten relativ schnell in die „Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften“ (LPG) ein. Sie waren mit ihren kleinen Parzellen kaum überlebensfähig und profitierten von dem, durch die Genossenschaften zur Verfügung gestellten, Saatgut und der modernen Technik.
Der Großteil der Altbauern hatte dagegen keine Absicht in die LPG einzutreten. Wer einen rentablen Betrieb führte, sah selten einen Anlass, diesen aufzugeben. Die Bauern beriefen sich auf die von Ulbricht erklärte Freiwilligkeit. Die SED versuchte die Kollektivierung zunächst mit Überzeugungsarbeit und Vergünstigungen durchzusetzen. Wo das nicht fruchtete, versuchte sie es mit Drohungen und Einschüchterungen. Ungefähr 1.200 Gerichtsverfahren wurden vom 1. August 1952 bis zum 31. Januar gegen Bauern geführt.
Durch Repressionsmaßnahmen erreichte die SED die Gründung von etwa 5.000 LPG. Diese bewirtschafteten bis 1958 aber lediglich 30 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche der DDR. Viele Bauern verließen aufgrund der bedrohlichen Lage die DDR Richtung Westen.