Nachdem die alliierte Zusammenarbeit zwischen der Sowjetunion und den Westmächten im Frühjahr 1948 endgültig gescheitert war, leiteten beide Seiten konkrete Schritte für eine jeweilige Staatsgründung ein.
Kurz nach Beginn der Berlin-Blockade erteilten die drei Militärgouverneure der Westalliierten den deutschen Ministerpräsidenten in den westlichen Besatzungszonen den Auftrag zur Ausarbeitung einer Verfassung. Am 23. Mai 1949 wurde das vom hierfür gewählten Parlamentarischen Rat erarbeitete „Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ verabschiedet. Bonn wurde als vorläufige Hauptstadt bestimmt. Die Westalliierten gaben ihre Besatzungsherrschaft jedoch mit der Gründung der BRD nicht auf, sie wurde lediglich gelockert und umstrukturiert.
In der SBZ wurden am 15. und 16. Mai 1949 Wahlen zum Deutschen Volkskongress abgehalten. Da freie und geheime Wahlen kaum zur demokratischen Legitimation eines SED-regierten ostdeutschen Staates geführt hätten, konnte die wahlberechtigte Bevölkerung lediglich vorbereitete Einheitslisten bestätigen. Der Kongress wählte nun wiederum einen Deutschen Volksrat, dessen 330 Mitglieder sich zur „provisorischen Volkskammer der Deutschen Demokratischen Republik“ konstituierten. Die SED stellte mit 96 Abgeordneten die stärkste Fraktion.
Die provisorische Volkskammer erklärte die „Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik“ am 7. Oktober 1949 zu geltendem Recht. Berlin wurde zur Hauptstadt der DDR ernannt. Am 11. Oktober wählte die provisorische Volkskammer Wilhelm Pieck zum Staatspräsidenten und beauftragte Otto Grotewohl mit der Regierungsbildung. Das Politbüro der SED verabschiedete weitreichende Beschlüsse, die die "führende Rolle der SED" im Staatsapparat sicherten.
Die sowjetische Besatzung endete offiziell mit der Gründung der DDR. Die SMAD übertrug ihre Verwaltungsfunktionen der DDR-Regierung und wandelte sich in die „Sowjetische Kontrollkommission“ (SKK) um. Als solche behielt sie weiterhin einen starken Einfluss in den zentralen Bereichen des neuen Staates.