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Mauerfall und Deutsche Einheit aus Perspektive mosambikanischer Migrantinnen und Migranten | Migrantische Perspektiven auf die Deutsche Einheit | bpb.de

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Mauerfall und Deutsche Einheit aus Perspektive mosambikanischer Migrantinnen und Migranten

Christiane Mende Paulino Miguel Paulino Miguel Christiane Mende

/ 15 Minuten zu lesen

Mit der Erosion der DDR befanden sich die in Ostdeutschland lebenden mosambikanischen Vertragsarbeiterinnen und -arbeiter in großer Rechtsunsicherheit. Während viele aufgrund der chaotischen Situation nach dem Mauerfall überstürzt ausreisen mussten, gelang es einem Teil nach langwierigen Auseinandersetzungen dauerhafte Aufenthaltstitel zu erhalten.

Über 21.000 Mosambikanerinnen und Mosambikaner kamen zur Ausbildung oder als Facharbeiterinnen und -arbeiter in die DDR. Eine von ihnen war Josefina Amussini, die in Großschönau, einem Zentrum der Textilindustrie im Lausitzer Gebirge, eine Ausbildung erhielt. Das Foto entstand am 15. März 1983 im Werk "Frottana". (© ADN-ZB, Bundesarchiv, Bild 183-1983-0315-002)

Am 24. Februar 1979 unterzeichneten Repräsentanten der Volksrepublik Mosambik und der Deutschen Demokratischen Republik das "Abkommen über die zeitweilige Beschäftigung mosambikanischer Werktätiger in sozialistischen Betrieben der [DDR]." In den folgenden Jahren kamen über 21.000 Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren aus Mosambik für einen (zunächst) auf vier Jahre begrenzten Zeitraum zum Arbeiten nach Ostdeutschland. Im Laufe der 1980er Jahre wurde ihnen schrittweise die Möglichkeit eingeräumt, ihren Aufenthalt in der DDR auf bis zu zehn Jahre zu verlängern. Mit der deutsch-deutschen Einigung verschlechterten sich ihre Aufenthalts- und Lebensbedingungen massiv. Die überwiegende Mehrheit musste überstürzt zurückkehren. Von den im Jahr 1989 über 15.000 mosambikanischen Arbeiter*innen lebten zum Ende des Jahres 1990 nur noch knapp 3.000 Personen im nunmehr vereinten Deutschland. Der Text beleuchtet die historischen Hintergründe ihrer Migration, die Auswirkungen des Mauerfalls und der deutschen Einheit auf ihre Situation sowie ihre Strategien, mit den radikalen Veränderungen umzugehen.

Arbeitsmigration aus der Volksrepublik Mosambik in die DDR

Arbeitsmigration in die DDR fand auf der Grundlage zwischenstaatlicher Abkommen statt. Ihre Entwicklung lässt sich in drei Phasen unterteilen:

  1. Seit Anfang der 1960er Jahre wurden in relativ geringem Umfang Arbeiter*innen aus osteuropäischen Staaten (Bulgarien, Polen, Ungarn) in Betrieben der DDR beschäftigt.

  2. Seit Mitte der 1970er Jahre kamen Arbeiter*innen aus außereuropäischen Staaten hinzu (Algerien, Kuba, Mosambik, Vietnam, Mongolei, Angola, China, Nord-Korea, Kambodscha).

  3. In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre stieg die Einreise vor allem vietnamesischer und mosambikanischer Arbeiter*innen rasant an. Die Gesamtzahl der Arbeitsmigrant*innen hatte sich in diesem Zeitraum von rund 30.000 (Mitte der 1980er Jahre) auf über 90.000 (im Jahr 1989) verdreifacht.

Innerhalb des Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW) war die Arbeitsmigration in die DDR aufgrund der Geschichte der NS-Zwangsarbeit und der Nähe zu den Anwerbepraktiken der kapitalistischen Industriestaaten umstritten. Um der Kritik zu begegnen sollten die migrantischen und die DDR-Werktätigen sozial- und arbeitsrechtlich gleichgestellt, ihnen sollte eine mit dem Arbeitseinsatz verbundene Ausbildung angeboten und ein Teil der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsbeiträge sollte an die Herkunftsstaaten transferiert werden. Es war dem anhaltenden Arbeitskräftemangel und einer zunehmend krisenhaften Entwicklung geschuldet, dass es überhaupt zur Arbeitsmigration in die DDR kam und dass diese zuletzt zunahm.

Das Arbeitsmigrationsabkommen zwischen der VR Mosambik und der DDR war Bestandteil von weitreichenden Vereinbarungen wirtschaftlicher Zusammenarbeit. Die Initiative hierzu ging in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre von Mosambik aus. Nach jahrhundertelanger Ausbeutung und Unterdrückung durch die portugiesische Kolonialmacht und der im Jahr 1975 errungenen Unabhängigkeit suchte die Frente de Libertação de Moçambique (FRELIMO) – die aus der Befreiungsbewegung hervorgegangene marxistisch-leninistische Staatspartei – international nach Verbündeten, die ihr bei der Überwindung der ökonomisch und sozial prekären Verhältnisse in Mosambik helfen sollten. Die DDR war eines der wenigen Länder, das als Ausdruck internationaler Solidarität zu einer substantielleren Kooperation mit dem jungen Staat bereit war. Die Konditionen des bilateralen Vertragswerks waren dennoch vorrangig von den wirtschafts-, handels- und finanzpolitischen Interessen der DDR geprägt. Die Verhandlungsposition der mosambikanischen Regierung war in Anbetracht der massiven Probleme ungleich schwächer und verschlechterte sich noch zusätzlich mit dem von Rhodesien und Südafrika seit 1977 in Mosambik lancierten Destabilisierungskrieg sowie der zunehmenden Staatsverschuldung im Laufe der 1980er Jahre.

Die Arbeitsmigration aus Mosambik wurde am Ende der 1980er Jahre weiter ausgeweitet. Für die DDR war das aus zweierlei Gründen attraktiv: Einerseits konnte der Arbeitskräftemangel, der durch den Anstieg der Ausreisebewegung zusehends akuter wurde, kompensiert werden. Andererseits wurden einbehaltene Lohnanteile und vertraglich vereinbarte Transferzahlungen (Anteile der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuern) mit den Schulden des mosambikanischen Staates bei der DDR verrechnet. Inhalte und Hintergründe der Arbeitsmigrationsabkommen waren in der Öffentlichkeit – in der DDR wie auch in Mosambik – kaum bekannt.

Die Situation nach dem Mauerfall

Mit dem Mauerfall im November 1989 und der Erosion der DDR befanden sich die in Ostdeutschland lebenden Mosambikaner*innen plötzlich in einer völligen Rechtsunsicherheit. Die "Friedliche Revolution" hatte für sie wie auch für andere Migrant*innen gegenteilige, das heißt existenz- bis lebensbedrohende Auswirkungen: Eigenmächtig und – bis zur Neuverhandlung der zwischenstaatlichen Abkommen im Mai 1990 – auch vertragswidrig begannen die DDR-Betriebe, den migrantischen Arbeiter*innen zu kündigen und ihre "Rückführung" zu organisieren.

Mit dem Arbeitsplatz verloren die Migrant*innen in der Regel auch ihre Unterkunft in den betriebseigenen Wohnheimen. Da die staatlichen Subventionen wegfielen, erhöhten sich zudem die bis dahin auf monatlich 30 Mark festgelegten Mieten exorbitant. Viele Arbeitsmigrant*innen wurden obdachlos. Sie besaßen zwar den Anspruch, bis zum Ablauf ihrer ursprünglich abgeschlossenen Arbeitsverträge in Deutschland zu bleiben. Eine langfristige Bleiberechtsperspektive wurde ihnen von Seiten des sich einigenden Deutschlands allerdings nicht eingeräumt. Mit einer Abfindung in Höhe von 3.000 DM und von 70 Prozent des Nettolohns für drei Monate wurden lediglich finanzielle Anreize für eine vorzeitige Ausreise geschaffen.

In der damals chaotischen Situation war vielen Migrant*innen die tatsächliche Rechtslage nicht bekannt. Infolge einer oftmals überstürzten Rückkehr wurden nicht wenige mosambikanische Elternteile von ihren Kindern dauerhaft getrennt. Eine Politik, die die Interessen der Arbeitsmigrant*innen in Ostdeutschland berücksichtigte, scheiterte ebenso wie die Umsetzung der von der Arbeitsgruppe Ausländerfragen am Runden Tisch erarbeiteten Leitlinien einer künftig humanistischen Asyl- und Migrationsgesetzgebung an der vehementen Ablehnung der Bundesregierung.

All diese Entwicklungen waren begleitet von einer enthemmten rassistischen Gewalt, die bereits in den letzten Jahren der DDR zugenommen hatte und der Schwarze Menschen oder People of Color nun faktisch ohne Schutz staatlicher Autoritäten ausgesetzt waren. Mit dem erstarkenden Nationalismus im Zuge der deutsch-deutschen Einigung erhielt der Rassismus eine neue Dynamik. Überfälle in öffentlichen Verkehrsmitteln und auf der Straße sowie Angriffe auf Wohnheime von Migrant*innen häuften sich. Die Täter*innen waren indes nicht nur die nunmehr auch in Ostdeutschland zunehmend besser organisierten Neonazis. Verantwortlich waren auch die ihnen zuschauenden bis Beifall klatschenden Bürger*innen, die Beamt*innen der in Untätigkeit verharrenden Behörden sowie die Entscheidungsträger*innen in den Bundes- und Landesregierungen, die in der Verschärfung der Asyl- und Migrationsgesetzgebung oder in einer rigiden Abschiebepraxis Mittel zur Bekämpfung von "Ausländerfeindlichkeit" sahen. Sie alle trugen zur Entstehung eines gesellschaftlichen Klimas bei, in dem rassistische Gewalt verharmlost sowie mitunter befördert wurde und größtenteils ungestraft blieb. In dieser lebensbedrohenden Situation sahen viele Arbeitsmigrant*innen – auch wenn sie nicht unmittelbar von Abschiebung bedroht waren – keinen anderen Ausweg als vorzeitig auszureisen.

Strategien des Überlebens und der Kampf um Rechte

In der DDR waren Organisationsformen jenseits staatlicher Strukturen verboten. Es hatten sich aber solidarische Netzwerke, Freundschaften und Liebesbeziehungen innerhalb der mosambikanischen Community, zu Menschen aus anderen Staaten wie auch zu DDR-Bürger*innen entwickelt. Unter dem Dach der Kirche entstanden Ende der 1980er Jahre erste interkulturelle Begegnungsstätten. Migrantische Proteste gegen Missstände und Diskriminierung hatten bereits vor dem Mauerfall zugenommen. Diese Erfahrungen und informell gewachsenen Strukturen konnten dabei helfen, sich in der prekären Situation nach dem Mauerfall zu behaupten. Gegenüber der unmittelbaren Bedrohung rassistischer Gewalt formierten sich beispielsweise in den Unterkünften von Migrant*innen Selbstverteidigungsgruppen.

In Dresden gründeten im November 1989 "afrikanische Studierende, Schwarze Deutsche, Vertragsarbeiter*innen aus Kuba und Mosambik und auch weiße Deutsche" das sogenannte Nationalitätenkommunikationszentrum (den RING), um sich gegenseitig zu schützen und zu unterstützen. Ähnliche Zusammenschlüsse entstanden in Berlin, Magdeburg und anderen Städten der DDR. Innerhalb der Communities wurden Empfehlungen zum Verhalten im öffentlichen Raum zusammengetragen und verbreitet, um das Risiko von Übergriffen möglichst gering zu halten. Über die Zeit etablierten sich selbstorganisierte Beratungsstellen und Vereine.

Einige Mosambikaner*innen versuchten in Deutschland zu bleiben bzw. nach Deutschland zurückzukehren. Die Gründe für diese Entscheidung ähnelten (jenseits der individuell unterschiedlichen Motivationen) denen für ihre Migration in die DDR: die Hoffnung auf ein besseres Leben durch die Möglichkeit einer Qualifizierung, der Wunsch hierdurch die Familien zu Hause unterstützen zu können und vor allem die Flucht vor dem sich ausweitenden Bürgerkrieg in Mosambik bzw. dessen Nachwirkungen. Einem Teil gelang es, den jahrelangen Kampf um ein Bleiberecht durchzustehen und einen dauerhaften Aufenthaltstitel zu erhalten. Die Sicherung der ökonomischen Existenzgrundlage ohne Inanspruchnahme von Sozialhilfe war hierfür die wichtigste Voraussetzung. Gemessen an den widrigen Bedingungen sind die individuellen Lebensläufe dieser Menschen in Deutschland – ihre Berufstätigkeit oder Karrieren, ihre Familiengründungen oder Familiennachzüge, der Hausbau oder die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit – sowohl Folge ihrer ausdauernden Bemühungen in einer Normalität anzukommen als auch Ausdruck selbstbewusster und widerständiger Praktiken, die zur Entstehung einer postmigrantischen Gesellschaft beitrugen.

In Mosambik hatten sich die Verhältnisse ebenfalls grundlegend verändert: Die Regierung sah sich bereits in den 1980er Jahre zu einer Öffnung gegenüber dem Westen gezwungen; im Jahr 1989 verabschiedete sie sich dann endgültig vom Marxismus-Leninismus. Am 4. Oktober 1992 wurde schließlich der Bürgerkrieg beigelegt. Anders als in Ostdeutschland blieben in Mosambik die Eliten die gleichen, die FRELIMO wurde seitdem durchgängig als regierende Partei wiedergewählt. Einen demokratischen Aufbruch in der Gesellschaft, der mit jenem am Ende der DDR vergleichbar gewesen wäre, hatte es in dem bürgerkriegszerstörten Land nicht gegeben.

Die aus Deutschland zurückgekehrten sogenannten Madgermanes hatten es sehr schwer, sich in der mosambikanischen Gesellschaft wieder zurechtzufinden. War ihr Aufenthalt in der DDR von materieller Sicherheit geprägt, so bedeutete die Rückkehr nach Mosambik für die meisten einen sozialen Abstieg in Arbeitslosigkeit und Armut. Ihre in der DDR erworbenen Fähigkeiten waren auf dem mosambikanischen Arbeitsmarkt kaum nachgefragt. Hinzu kam eine bis heute virulente gesellschaftliche Ächtung als jene, die sich vor dem Bürgerkrieg gedrückt hätten oder vom Wohlstand verwöhnt wären, als Arbeitsunwillige, Querulanten oder Alkoholiker. Solcher Diffamierungen bediente sich auch die mosambikanische Regierung um die seit Anfang der 1990er Jahren von den "Madgermanes" erhobenen Forderungen abzuwehren und ihren Protestaktionen mit Repressionen zu begegnen.

Demonstration sogenannter Madgermanes am 14. August 2013 in Maputo. Die ehemaligen DDR-Vertragsarbeiter und ihre Nachfahren treffen sich bis heute regelmäßig im Park "Jardim 28 de Maio" in der mosambikanischen Hauptstadt. (© picture-alliance, ZB)

Bei diesen Protesten geht es um die in der DDR einbehaltenen Lohnanteile, die den Arbeiter*innen eigentlich nach der Rückkehr ausgezahlt werden sollten, und um die Ansprüche, die sie durch die in der DDR gezahlten Sozialversicherungsbeiträge erworben hatten. Von der DDR waren diese Gelder zuletzt größtenteils nicht mehr transferiert, sondern stattdessen mit den Schulden Mosambiks verrechnet worden. Als nach dem Mauerfall unerwarteterweise und überstürzt die Mehrheit der Arbeitsmigrant*innen zurückkehrten, war die mosambikanische Regierung nicht willens und auch nicht in der Lage, die ihnen zustehenden Gelder auszuzahlen. Lediglich ein kleiner Teil der Lohnansprüche wurde zu einem späteren Zeitpunkt nach nicht nachvollziehbaren Kriterien beglichen.

Die Ungerechtigkeit, die den mosambikanischen Arbeiter*innen bei ihrer Rückkehr aus Deutschland widerfahren ist, erregte in den vergangenen Jahren immer mal wieder die Aufmerksamkeit einer internationalen Öffentlichkeit. Das ist ein Erfolg ihrer anhaltenden Kämpfe in selbstorganisierten Strukturen. Bis heute treffen sich "Madgermanes" in der mosambikanischen Hauptstadt Maputo regelmäßig im Park "Jardim 28 de Maio", von wo aus ihre wöchentlichen Demonstrationen starten.

Aus diesen Zusammenkünften entwickelte sich ein umfassendes Netzwerk gegenseitiger Unterstützung. Im ganzen Land existiert eine Vielzahl an Verbänden, in denen sich die ehemaligen Arbeitsmigrant*innen zusammenschlossen, um für ihre Rechte einzutreten. In der Auseinandersetzung über die Auszahlung der unterschlagenen Lohnanteile fand eine Politisierung statt, die über die materiellen Forderungen der "Madgermanes" hinausreicht. Denn ihre jahrzehntelangen Proteste transportieren eine grundlegende Kritik an der Korruption im Staatsapparat und an den demokratischen Defiziten in der mosambikanischen Gesellschaft ebenso wie an dem postkolonialen Abhängigkeitsgefüge, das die Verhältnisse in Mosambik nach wie vor negativ prägt und das die Regierungen beider deutschen Staaten – der DDR wie der Bundesrepublik – bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu nutzen vermochten.

Ausblick

Die Würde und Interessen der mosambikanischen Arbeitsmigrant*innen wurden nach dem Mauerfall von den Regierungen Mosambiks, der DDR wie auch der Bundesrepublik verletzt und übergangen. Ihr Widerstand gegen das ihnen widerfahrene Unrecht und ihr unnachgiebiger Kampf für ihre Rechte – in Deutschland wie auch in Mosambik – legen eine Verantwortung frei, die auch der Bundesregierung zukommt. Die damals offenkundige Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal der kurz zuvor von der DDR noch dringend gebrauchten Menschen, denen im Zuge der Deutschen Einheit der Schutz vor rassistischer Gewalt, die Aussicht auf ein Bleiberecht oder zumindest eine geordnete Rückkehr verwehrt wurde, lässt den formaljuristischen Standpunkt der Bundesregierung, dass "alle Verpflichtungen aus den abgeschlossenen Verträgen" erfüllt seien und das Leid der "Madgermanes" eine allein "innermosambikanische" Angelegenheit sei, brüchig werden.

Für die Zukunft bleibt zu hoffen, dass der im Februar 2019 auf einer Tagung in Magdeburg von den Betroffenen und ihren Unterstützer*innen erneut angestoßene Klärungsversuch in einer angemessenen Entschädigung sowie in einer umfassenden Aufarbeitung dieser Geschichte münden. Ebenfalls zu wünschen ist, dass die Prozesse und Erfahrungen der Solidarisierung und der Organisation der ehemaligen Arbeitsmigrant*innen als Impulse für eine Demokratisierung und Pluralisierung in der mosambikanischen wie auch der deutschen Gesellschaft fortwirken und in dieser Bedeutung gewürdigt werden.

Fussnoten

Fußnoten

  1. Folgende Ausführungen aus: Mende, Christiane: (Arbeits-)Migration aus der Volksrepublik Mocambique in die Deutsche Demokratische Republik (1979–1989/90), Berlin 2010, S. 28–61. Online unter: Externer Link: https://www.projekte.hu-berlin.de/de/migrationddr/mosambique/mende (Stand: 15.01.2021)

  2. Zu den negativen Assoziationen gegenüber einer staatlich initiierten Arbeitsmigration innerhalb des RGW und innerhalb der DDR siehe Jasper, Dirk: "Ausländerbeschäftigung in der DDR", in: Krüger-Potratz, Marianne (Hrsg.): Anderssein gab es nicht. Ausländer und Minderheiten in der DDR, Münster u.a. 1991, S. 152–154.

  3. Gegen die marxistisch-leninistische Ausrichtung der FRELIMO formierte sich die antikommunistische Oppositionsbewegung RENAMO (Resistência Nacional Moçambicana, dt.: Nationaler Widerstand Mosambiks), die maßgeblich von der weißen Minderheitsregierung des benachbarten Rhodesien und vom südafrikanischen Apartheidsregime sowie deren westlichen Verbündeten unterstützt wurde. Die bewaffneten Kämpfe der RENAMO gegen die FRELIMO begannen bereits im Jahr 1976 und breiteten sich vor allem Anfang der 1980er Jahre in weiten Teilen des Landes aus.

  4. Berger, Almuth: "Existenz zwischen Solidarität und Teil des 'gesellschaftlichen Arbeitsvermögens'. Mosambikanische Vertragsarbeiter und Vertragsarbeiterinnen am Ende der DDR und nach der Friedlichen Revolution", in: Neumann-Becker, Birgit/Döring, Hans-Joachim (Hrsg.): Für Respekt und Anerkennung. Die mosambikanischen Vertragsarbeiter und das schwierige Erbe der DDR, Halle 2020, S. 89f. Almuth Berger führte (als seit März 1990 erste und letzte Ausländerbeauftragte beim Ministerrat der DDR) im Mai 1990 mit Vertreter*innen aus Vietnam, Mosambik und Angola die Verhandlungen über die Änderung der Arbeitsmigrationsabkommen. Erst hierdurch erhielten die Betriebe der DDR das Recht, Arbeiter*innen aus diesen Staaten bei "zwingenden Gründen" vorzeitig zu kündigen.

  5. Verordnung des Ministerrats über finanzielle Leistungen bei vorzeitiger Beendigung der Beschäftigung ausländischer Bürger in Unternehmen der DDR vom 18. Juli 1990, in: Gesetzblatt der DDR, Teil 1, Nr. 46, 3. August 1990, S. 813.

  6. Noch heute suchen etliche Eltern und Kinder einander. Um die Kontaktaufnahme und Familienzusammenführung zu unterstützen, gründete sich das Netzwerk Reencontro Familiar. Online unter: Externer Link: https://reencontrofamiliar.wordpress.com (Stand: 15.01.2021)

  7. Die rechtliche "Gleichstellung von Aus- und InländerInnen in allen Bereichen des Lebens" war eine der zentralen Forderungen der Arbeitsgruppe "Ausländerfragen". Diese AG wurde vom Runden Tisch einberufen, um die Grundlagen für die zukünftige Asyl- und Migrationspolitik der DDR auszuarbeiten. Hieran wirkten seit dem 2. Januar 1990 Vertreter*innen aller Parteien, politischer Gruppierungen und Verbände mit. Am 12. März 1990 verabschiedeten sie einstimmig die "Leitlinien für die Ausländerpolitik in der DDR". Ein gewichtiger Grund für die unnachgiebige Haltung der Bundesregierung gegenüber diesen Vorschlägen einer humanistischen Asyl- und Migrationsgesetzgebung war das in der Bundesrepublik bereits vor den Einigungsverhandlungen im Frühjahr 1990 festgelegte, für den 1. Januar 1991 geplante Inkrafttreten eines neuen, restriktiv reformulierten Ausländergesetzes, das für das Beitrittsgebiet – zum Nachteil für eine Aufenthaltsverfestigung der Arbeitsmigrant*innen der DDR – faktisch bereits mit dem 3. Oktober 1990 Gültigkeit besaß. Vgl. Sextro, Ulrich: Gestern gebraucht – heute abgeschoben. Die innenpolitische Kontroverse um die Vertragsarbeitnehmer der ehemaligen DDR, hrsg. von der Sächsischen Landeszentrale für politische Bildung, Dresden 1996. Die Namen der Mitglieder und die Beschlüsse der AG "Ausländerfragen" des Runden Tisches vom Februar und März 1990 sind abgedruckt in: Elsner, Eva-Maria und Lothar: Zwischen Nationalismus und Internationalismus. Über Ausländer und Ausländerpolitik in der DDR 1949-1990, Rostock 1994, S. 197–206.

  8. Mit der Wiedervereinigung nahmen Ausgrenzung und rassistische Gewalt in Ost- wie auch in Westdeutschland zu. Vgl. Lierke, Lydia/Perinelli, Massimo (Hrsg.): Erinnern stören. Der Mauerfall aus migrantischer und jüdischer Perspektive, Berlin 2020; Frei, Norbert, Maubach, Franka, Morina, Christina und Tändler, Aik: Zur rechten Zeit. Wider die Rückkehr des Nationalismus, Berlin 2019, S. 161–206; Krampitz, Karsten, Liske, Markus und Präkels, Manja (Hrsg.): Kaltland. Eine Sammlung, Berlin 2011.

  9. Oltmanns, Ronja: "'Wer die Mißbräuche des Asylrechts nicht bekämpft, der fördert [...] Ausländerfeindlichkeit.' Die Instrumentalisierung der rassistischen Anschläge und Pogrome Anfang der 1990er Jahre für die faktische Abschaffung des Grundrechts auf Asyl", in: Sozial.Geschichte Online 27 (2020), S. 43–80. Online unter: Externer Link: https://duepublico2.uni-due.de/servlets/MCRFileNodeServlet/duepublico_derivate_00071836/04_Oltmanns_Asylrecht.pdf (Stand: 15.01.2021)

  10. Folgende Ausführungen aus: Mende, Christiane: (Arbeits-)Migration (s. Anm. 1), S. 90–112; Miguel, Paulino José: "Vom Mythos der Solidarität. Mosambikanische und angolanische Vertragsarbeiter in der DDR", in: Kölnischer Kunstverein, DOMiD und et al. (Hrsg.): Projekt Migration, Köln 2005, S. 816–818.

  11. So bspw. anlässlich der tagelangen Angriffe auf die Unterkünfte von mosambikanischen Arbeiter*innen und Geflüchteten in Hoyerswerda im September 1991. Siehe die Webdokumentation online unter: Externer Link: https://www.hoyerswerda-1991.de/1991/angriffe.html; Dörfler, Sebastian und Fritzsche, Julia: "'Klar haben wir uns gewehrt!' Interview mit Samuel Nkumi, der die rassistische Gewalt in Hoyerswerda vor 25 Jahren überlebte", in: ak – analyse & kritik. zeitung für linke debatte und praxis 9/16 (20.09.2016). Online unter: Externer Link: https://archiv.akweb.de/ak_s/ak619/29.htm (Stand: 15.01.2021)

  12. Sissoko, Ina Röder in: Piesche, Peggy (Hrsg.): Labor 89. Intersektionale Bewegungsgeschichte*n aus West und Ost, Berlin 2019, S. 121, 123 Herv. i. O.

  13. In Magdeburg waren mosambikanische Migrant*innen an der Gründung des Ausländerkreises der Kirchen e.V. im Jahr 1991 beteiligt, der sich auch im Kampf um ein Bleiberecht engagierte. Der Afrikanische Kulturverein Palanca e.V. gründete sich in Eberswalde, um nach dem Mord an Amadeu Antonio Kiowa (* 12. August 1962 in Quimbele, Angola; † 6. Dezember 1990 in Eberswalde) die vereinzelnde Isolation durch die Angst vor rassistischer Gewalt zu durchbrechen. In Dresden entstand der Afropa e.V. (Verein für afrikanisch-europäische Verständigung) oder in Stuttgart die Vereinigung der Mocambiquaner Bazaruto e.V.

  14. Zum Begriff der "postmigrantischen Gesellschaft", der die Migrationsrealität und hieraus resultierende Vielfalt als gesellschaftliche Normalität anerkennt, vgl.: Foroutan, Naika: "Die postmigrantische Gesellschaft", in: Kurzdossier Migration der Bundeszentrale für politische Bildung (20.04.2015). Online unter: Interner Link: https://www.bpb.de/gesellschaft/migration/kurzdossiers/205190/die-postmigrantische-gesellschaft (Stand: 15.01.2021)

  15. Der Begriff "Madgermanes" war zunächst eine Fremdbezeichnung für die nach 1989/1990 aus Deutschland nach Mosambik zurückkehrten Arbeiter*innen, die über die Jahre der politischen Auseinandersetzungen zu einer Selbstbezeichnung wurde. Folgende Ausführungen stammen aus den Berichten von Lázaro Magalhães, António Daniel, Francisca Raposo und António Frangoulis in: Neumann-Becker und Döring (Hrsg.), Für Respekt und Anerkennung (s. Anm. 4), S.53–1; Ulbrich, Theresia: "Madgermanes". Moçambicanische VertragsarbeiterInnen in der DDR und ihre Rückkehr nach Moçambique. Zur kollektiven Identität der Madgermanes, Wien 2009, S. 106–177. Online unter: Externer Link: http://othes.univie.ac.at/5083/ (Stand: 15.01.2021)

  16. Diese Angelegenheit ist bis heute ungeklärt und wirft viele offene Fragen auf. Vgl. Straßburg, Rolf: "Zahlen und ihre Deutungen. Blicke aus Deutschland", in: Neumann-Becker und Döring (Hrsg.), Für Respekt und Anerkennung. (s. Anm. 4), S. 72-94.

  17. Dies war insbesondere im Jahr 2004 der Fall, als die Auseinandersetzung eskalierte. Nachdem im Jahr zuvor der "Madgermanes"-Aktivist Virgílio Amade vom mosambikanischen Militär getötet wurde und eine von der Regierung versprochene Lösung der offenen Lohnforderungen nicht realisiert wurde, besetzten "Madgermanes" zuerst das mosambikanische Parlament und drei Wochen später die deutsche Botschaft in Maputo. Vgl. bspw. Krüger, Ralf E.: "'M-Ossies' besetzen deutsche Botschaft“, in: Stern (15.07.2004). Online unter: Externer Link: https://www.stern.de/politik/ausland/mosambik--m-ossies--besetzen-deutsche-botschaft-3080080.html (Stand: 15.01.2021)

  18. Diesen Park halten die "Madgermanes" seit Anfang der 1990er Jahre besetzt; hier befindet sich ihr Basislager ("base central"), weshalb der Park mittlerweile auch "Jardim dos Madgermanes" (dt. Garten der Madgermanes) genannt wird. Siehe hierzu Ulbrich: "Madgermanes" (s. Anm. 15), S. 14–153.

  19. In fast jeder Provinz in Mosambik gibt es eingetragene Vereine oder Vertretungen der "Madgermanes". Hierzu gehören: Associação dos Antigos Trabalhadores Moçambicanos na Alemanha (ATMA); Associação Moçambicana dos Regressados da Alemanha (MONARDA); Associação Moçambicana de Amigos da Alemanha (AMAL); Núcleo Associativo de Antigos Trabalhadores Moçambicanos na Alemanha do Leste (NATALINA); Forúm dos Antigos Trabalhadores Moçambicanos na EX-RDA (FORTMORD); Associação Zambeziana dos Regressados da Alemanha (AZARA); Associação de Regressados da Alemanha do Niassa (ARAN); Associação dos Trabalhadores Moçambicanos Acidentados na Alemanha (AMOTAE); Associação de Regressados da Alemanha-Cabo Delgado (ARA).

  20. Zitate aus dem Grußwort von Günter Nooke, dem persönlichen Afrikabeauftragten der Bundeskanzlerin, in: Neumann-Becker und Döring, Für Respekt und Anerkennung (s. Anm. 4), S. 33.

  21. Vgl. die Empfehlungen und Vorschläge im Magdeburger Memorandum der Tagung "Respekt und Anerkennung für mosambikanische Vertragsarbeiter*innen, Madgermanes und die Schüler*innen der 'Schule der Freundschaft'" anlässlich des 40. Jahrestages des Staatsvertrages der VR Mosambik mit der DDR, 24. Februar 2019. Online unter: Externer Link: https://vertragsarbeit-mosambik-ddr.de/konferenz/ (Stand: 17.03.2021)

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Christiane Mende promoviert an der Universität Potsdam zur Geschichte des kollektiven Wirtschaftens. Ihre Magistra-Arbeit verfasste sie zum Thema "(Arbeits-)Migration aus der Volksrepublik Mocambique in die Deutsche Demokratische Republik (1979–1989/90)."

Paulino José Miguel war bis Ende der 1980er Jahre mosambikanischer Vertragsarbeiter in der ehemaligen DDR. Nach der Wiedervereinigung studierte er Erziehungs- und Politikwissenschaft an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und an der Universität zu Aarhus (Dänemark). Derzeit leitet er für das Forum der Kulturen Stuttgart e.V. den Bereich Migration und Entwicklungspolitik und fördert in diesem Rahmen entwicklungspolitische Bildungsarbeit, berät migrantisch-diasporische Vereine und setzt sich für deren Vernetzung ein.