Im Gesundheitswesen der DDR stand die staatliche Leitung im Vordergrund, verbunden mit einer zentralen Trägerschaft bzw. Struktur. Demgegenüber entwickelte sich in der BRD ein völlig anderes System mit einer tief und vielschichtig gegliederten Krankenversicherung, einer Trägervielfalt im stationären Bereich und der Dominanz niedergelassener, privatwirtschaftlich tätiger Ärzte.
Im Mai/Juni 1990 waren 74 Prozent der Ostdeutschen der Meinung, dass die Verbesserung des Gesundheitssystem sehr dringlich und wichtiger als die Umstellung der DDR-Mark auf D-Mark (70 %) oder die Verbesserung der Versorgungslage der Bevölkerung (66 %) sei. 24 Jahre später, 2014, bescheinigten 66 Prozent der Ostdeutschen dem Gesundheitssystem der DDR besondere Stärken. Dem Gesundheitssystem der Bundesrepublik attestierten demgegenüber nur 52 Prozent besondere Vorzüge. 2019 bewerteten 53 Prozent der Ostdeutschen das Gesundheitssystem der DDR positiver als das bundesdeutsche System. 2020, nach der ersten Welle der Corona-Pandemie, ist dieser Anteil zwar um neun Prozent gesunken; aber mit 44 Prozent schätzt immer noch ein erheblicher Anteil der Ostdeutschen das DDR-Gesundheitssystem als das bessere ein, konträr zur Meinung von 1989.
Was steht hinter diesem Sinneswandel? Was kennzeichnete das Gesundheitssystem der DDR und worin lagen seine Stärken und Schwächen? – Diese Fragen stehen im nachfolgenden Beitrag im Mittelpunkt. Vergleiche zum Gesundheitssystem der BRD dienen vor allem zur Einordnung der Qualität des Gesundheitssystems der DDR. Die vermutliche Veränderung der Einschätzungen durch die Corona-Pandemie wird nicht aufgegriffen, da weder der Einfluss selbst noch die Stabilität seiner Wirkung zum heutigen Zeitpunkt eingeschätzt werden können.
Gesundheit
Gesundheit ist ein hohes Gut, welches Lebensbilder und Ziele, Erwartungen und Hoffnungen beeinflusst. Sie wirkt sich aus auf die selbstständige Teilhabe von Menschen an gesellschaftlichen, kulturellen und arbeitsweltlichen Aktivitäten, auf die Wahrnehmung ihrer Selbstwirksamkeit und damit auch auf das Erleben und die Gestaltung des Alltags.
Gesundheit ist auch Quelle für Glück und Zufriedenheit und wird individuell unterschiedlich eingeschätzt. Im März 1992 gaben mehr Ostdeutsche als Westdeutsche, mehr Frauen als Männer und mehr 60-Jährige und Ältere als unter 30-Jährige an, dass Gesundheit sowohl für die Menschen allgemein als auch für sie persönlich eine Quelle des Glücks darstelle. Die vergleichende Betrachtung zwischen den neuen und alten Bundesländern zeigt unabhängig vom Alter höhere Zustimmungswerte im Osten Deutschlands. Gesundheit scheint demnach für Ostdeutsche einen höheren Stellenwert zu besitzen, wichtiger zu sein.
Gesundheit als Quelle des Glücks 1992, Angaben in Prozent
Neue Bundesländer
Alte Bundesländer
Gesamt
Geschlecht
Alter
Gesamt
Geschlecht
Alter
M
F
u30
60+
M
F
u30
60+
... macht Menschen glücklich.
95
92
96
93
97
90
88
92
86
94
... macht mich glücklich.
85
84
86
80
89
81
80
82
78
83
Quelle: Elisabeth Noelle-Neumann, Renate Köcher (Hrsg.) (1993): Allensbacher Jahrbuch der Demoskopie 1984-1992. Band 9., München, New York, London, Paris, Allensbach.
Medizinische Versorgung zwischen Wahrnehmung, Wunsch und Wirklichkeit - Das Gesundheitssystem der DDR
Die Gesundheitssysteme der DDR und der BRD haben sich nach der Gründung der beiden Staaten an unterschiedlichen Prämissen orientiert, wodurch sich zwei sehr konträre Systeme entwickelten. Die Hauptunterschiede zwischen beiden Systemen lagen im Ausmaß der Staatlichkeit, in der Trägervielfalt sowie der Bedeutung niedergelassener, privatwirtschaftlich tätiger Ärzt*innen.
Die DDR orientierte sich, wie auch die Bundesrepublik, in der Entwicklung und Gestaltung ihres Gesundheitswesens an der Bismarckschen Sozialpolitik und nahm Elemente der in der Weimarer Republik geschaffenen Struktur der medizinischen Versorgung, wie Polikliniken und Ambulatorien, wieder auf. Im Gesundheitswesen der DDR stand die staatliche Leitung, verbunden mit einer zentralen Trägerschaft bzw. Struktur, im Vordergrund. Es beruhte auf mehreren Säulen, die – mit wenigen, zumeist kirchlichen Ausnahmen – alle der staatlichen Leitung, Lenkung und Planung unterworfen waren. Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung folgte standardisierten, staatlich gelenkten und genehmigten Prozessketten der Information, Prophylaxe und medizinischen Behandlung der Bevölkerung. Privat wirtschaftende Ärzt*innen in eigener Praxis waren selten. Diese Form der ambulanten medizinischen Versorgung wurde seitens des Staates nicht gefördert.
Demgegenüber entwickelte sich in der BRD ein völlig anderes System mit einer tief und vielschichtig gegliederten Krankenversicherung, einer Trägervielfalt im stationären Bereich und der Dominanz niedergelassener, privatwirtschaftlich tätiger Ärzt*innen in der ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Die Niederlassung bedarf einer Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung.
Finanzierung des Gesundheitssystems der DDR
Die Finanzierung des Gesundheitswesens der DDR erfolgte über Pflichtbeiträge der Beschäftigten und Betriebe zur Sozialversicherung des Freien Deutschen Gewerkschafts-bundes (FDGB), über die Beiträge zur staatlichen Versicherung der DDR, über die Subventionierung der Sozialversicherung und durch staatliche Zuschüsse. Die Sozial-versicherung des FDGB umfasste die Kranken- und Rentenversicherung für Arbeiter und Angestellte. Dabei waren die Beiträge der Beschäftigten auf 20 Prozent des Bruttoein-kommens begrenzt. Die Beiträge wurden hälftig von Beschäftigten und hälftig von Betrieben getragen. Kinder und Ehepartner*innen waren kostenlos mitversichert. In der staatlichen Versicherung der DDR waren auch Genossenschaften, Künstler*innen und andere freiberuflich bzw. selbstständig Tätige und mithelfende Familienangehörige versichert.
In der DDR waren sowohl die medizinische Behandlung durch Ärzt*innen oder Therapeut*innen als auch die von Ärzt*innen verschriebenen Medikamente kostenlos. Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme sind kostenintensiv. Die Ausgaben des Sozialversicherungssystems der DDR stiegen von 16.220 Millionen DDR-Mark 1971 auf 36.275 Millionen DDR-Mark im Jahr 1988, was einer Steigerung von 124 Prozent entspricht. Aufgrund der Deckelung der Beiträge zur Sozialversicherung und ihrer fehlenden Anpassung im Verlauf der Jahre stiegen damit auch die notwendigen Zuschüsse aus dem Staatshaushalt der DDR von 38,2 Prozent im Jahr 1971 auf 48,1 Prozent im Jahr 1988. Allein die Ausgaben für die kostenlose medizinische Betreuung, Krankengeld, Arzneimittel und Heil- und Hilfsmittel stiegen von 1980 bis 1988 von 11.513,4 Millionen DDR-Mark auf 15.828,8 Millionen DDR-Mark, eine Steigerung um 37 Prozent.
Zur Aufrechterhaltung des Gesundheitssystem der DDR leistete die Bundesrepublik finanzielle und direkte medizinische Hilfen. So verweist der Bericht der Bundesregierung zur Lage der Nation 1987 auf eine Erweiterung und Vertiefung der Zusammenarbeit der Bundesregierung mit der Regierung der DDR im Bereich des Gesundheitswesens.
Darüber hinaus erfolgten medizinische Hilfeleistungen der BRD gegenüber der DDR, u. a. für die Lieferung von medizinischen Verbrauchsmaterialien, Arzneimitteln, Medizintechnik, Krankentransportfahrzeugen, Dialysetechniken und Ausgleichszahlungen für BRD-Ärzte, die in der DDR arbeiteten, sowie für Akut- und Spezialbehandlungen von DDR-Bürgern. Diese waren z. B. für 1990 mit 500 Millionen DM angesetzt.
Rahmenbedingungen der stationären medizinischen Versorgung
Die stationäre medizinische Versorgung unterteilt sich in die Behandlung und Betreuung in Krankenhäusern und in Rehabilitationseinrichtungen. Aufgrund der unterschiedlichen Rahmenbedingungen und Rechtsansprüche im Bereich der Rehabilitation, die einen eigenen Beitrag füllen könnte, nimmt dieser Beitrag im Folgenden die stationäre medizinische Versorgung in Krankenhäusern in den Blick.
Bezüglich der Trägerschaft der Krankenhäuser werden für die DDR und für die Bundesrepublik vor 1990 unterschiedliche Entwicklungen sichtbar.
In der DDR dominierten unter den Krankenhäusern die staatlichen Einrichtungen. So befanden sich 1960 und 1988/89 insgesamt 83 bzw. 86 Prozent aller Krankenhäuser in staatlicher Trägerschaft. Krankenhäuser in anderer Trägerschaft spielten eine untergeordnete Rolle. Der Anteil konfessioneller Träger wuchs zwar von elf auf 14 Prozent, allerdings reduzierte sich der Anteil privater Träger von sieben auf fast null Prozent. Von den 1960 in privater Trägerschaft betriebenen 55 Krankenhäusern in der DDR gab es 1989 nur noch zwei.
In der früheren BRD nahm dagegen im Vergleichszeitraum die Trägervielfalt zu. Hier gingen der Anteil staatlicher Krankenhäuser von 38 auf 34 Prozent und der Anteil freier, gemeinnütziger Träger von 36 auf 34 Prozent zurück. Der Anteil privater Träger von Krankenhäusern wuchs von 25 auf 32 Prozent.
Sowohl in der DDR als auch in der BRD ging die Entwicklung der stationären medizinischen Versorgung der Bevölkerung in Krankenhäusern einher mit einer Verminderung der Anzahl an Krankenhäusern. Während in der DDR auch die Anzahl der Betten abnahm, stieg diese in der BRD an. Aufgrund der stärkeren Reduzierung der Einrichtungen, im Verhältnis zur Abnahme der Betten, wuchs die Größe der Krankenhäuser, gemessen an ihrer durchschnittlichen Bettenanzahl. Diese Entwicklung fand sowohl in der DDR als auch in der BRD statt, unabhängig der Trägerschaft, jedoch mit einer Ausnahme: Die konfessionellen Krankenhäuser in der DDR konnten ihre durchschnittliche Bettenanzahl über die Jahre nahezu konstant halten (Tabelle 2).
Krankenhäuser und Bettenanzahl 1960-1989, Angaben nach Anzahl
1960
1970
1980
1989
1960-1989
Krankenhäuser
BRD
3.604
3.587
3.234
3.046
-588
DDR
822
626
549
539
-283
Bettenanzahl
BRD
583.513
683.254
707.170
669.750
+86.237
DDR
204.767
190.025
171.895
163.305
-41.462
Durchschnittliche Bettenanzahl je Krankenhaus
BRD
162
190
219
220
58
DDR
249
304
313
303
54
Quelle: Statistisches Bundesamt (1992): Gesundheitswesen. Grunddaten der Krankenhäuser und Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen 1990. Fachserie 12. Reihe 6.1
Rahmenbedingungen der ambulanten medizinischen Versorgung
In der früheren BRD dominierten in der ambulanten medizinischen Versorgung niedergelassene, privatwirtschaftlich tätige Ärzt*innen. Andere Einrichtungen zur ambulanten medizinischen Versorgung gab es – mit Ausnahme von Versorgungseinrichtungen für Bergleute – nicht. Dies war politisch und von ärztlicher Seite so gewollt und wurde mit dem 1955 verabschiedeten Kassenarztgesetz unterstrichen.
In der DDR erfolgte die ambulante medizinische Versorgung in Polikliniken und diesen zu- bzw. untergeordneten Ambulatorien und staatlichen Arztpraxen, über das Betriebsgesundheitswesen sowie über die Dispensaire-Betreuung für chronisch Kranke.
Den Polikliniken kam die zentrale Funktion in der ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung zu. Gleichzeitig bildeten sie die Schnittstelle zur stationären Versorgung. Neben der Grundversorgung waren in den Polikliniken auch die fachärztliche Betreuung sowie die Dispensaire-Betreuung angesiedelt. Sie hatten die Funktion medizinischer Zentren mit mindestens fünf fachärztlichen und einer zahnärztlichen Abteilung, einer Apotheke und weiteren diagnostischen und therapeutischen Einrichtungen. Ihre Standorte waren in den verschiedenen Stadtteilen der Großstädte und in den Kreisstädten. Ihnen zu- und untergeordnet gab es Stadt- bzw. Landambulatorien, die mindestens eine allgemein-medizinische, eine pädiatrische und eine zahnärztliche Abteilung umfassen sollten.
Aufgabe der Ambulatorien war die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung. Sie befanden sich in kleineren Städten und im ländlichen Raum und wurden fast immer von Allgemeinmediziner*innen geleitet. Zur Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten Versorgung im ländlichen Raum gab es neben den staatlichen Arztpraxen, die zumeist den Ambulatorien regional untergeordnet waren, an einigen kleineren Krankenhäusern zusätzlich Ambulanzen.
Die Dispensaire-Betreuung wurde in den 1950er Jahren in der DDR eingeführt und diente vor allem der kontinuierlichen Betreuung, Beratung und Behandlung von Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Diabetes mellitus und Rheuma in Form einer „Versorgungs-kette von der Früherkennung bis zur Nachsorge“. Auch Menschen mit Krebserkrankungen, meldepflichtigen Infektionskrankheiten oder psychischen Erkrankungen wurden in den Dispensairestellen betreut. Ebenso war die Betreuung von Schwangeren, Müttern und ihren Kindern als Dispensaire-Betreuung geregelt.
Das Betriebsgesundheitswesen bildete eine parallele Struktur zu den ambulanten Polikliniken und Ambulatorien und diente der (arbeits-)medizinischen Versorgung der Beschäftigten in großen Betrieben und Kombinaten der Republik. Seit 1971 waren die Betriebsärzte neben arbeitsmedizinischen Belangen auch für die medizinische Versorgung und die Gesundheitsförderung der Betriebsangehörigen und ihrer Familien zuständig.Eigene Niederlassungen von Ärzt*innen waren selten und wurden von politischer Seite nicht gewünscht. 1989 gab es nur 340 Ärzt*innen in eigener Niederlassung (1,6 % aller ambulant tätigen Ärzt*innen), 1950 waren es noch 5.050 Ärzt*innen gewesen. Neugründungen von privaten Arztpraxen wurden nur selten genehmigt. Zumeist war die Übernahme der elterlichen Praxis die einzige Möglichkeit für Ärzt*innen, in einer eigenen Praxis tätig zu sein.
Die ambulante Grundversorgung erfolgte über Hausärzt*innen, die mittels Überweisungen ambulante Fachärzt*innen einbanden, in Krankenhäuser zur stationären Behandlung einwiesen oder eine Dispensaire-Betreuung empfahlen.
Gesundheitsversorgung und Qualitätskennzeichen der Gesundheitssysteme
Eine wichtige Rahmenbedingung für die medizinische Versorgung stellt die Anzahl der Ärzt*innen und Zahnärzt*innen insgesamt und im Verhältnis zu den zu versorgenden Einwohner*innen dar, d.h. die Arzt- bzw. Zahnarztdichte. Sowohl in der BRD als auch in der DDR hat sich dieser Gradmesser der medizinischen Versorgung verbessert. Während in der ehemaligen BRD die Arztdichte von 1970 zu 1989 stärker stieg als in der DDR, war es bei der Zahnarztdichte umgekehrt (Tabelle 3).
Arzt- und Zahnarztdichte 1970-1989
1970
1980
1985
1988
1989
1970-1989
Einwohner*innen je Arzt
BRD
612
442
379
349
333
-279
DDR
626
494
439
407
409
-217
Einwohner*innen je Zahnarzt
BRD
1.957
1.855
1.656
1.557
1.536
-421
DDR
2.321
1.724
1.415
1.315
1.368
-953
Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (1992): Datenreport 1992. Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland. Bundeszentrale für politische Bildung.
Hinter dieser Entwicklung stand eine deutliche Erhöhung der Anzahl der Ärzt*innen und Zahnärzt*innen, in der sich auch die unterschiedliche Entwicklung der Versorgungsdichte widerspiegelt: In der BRD erhöhte sich die Anzahl der Ärzt*innen von 1970 zu 1989 um 89 Prozent, in der DDR um 47 Prozent. Bei den Zahnärzt*innen betrug die Zunahme in der BRD 31 Prozent und in der DDR 63 Prozent. Der deutlich geringere Zuwachs an Ärzt*innen in der DDR ist auch einer hohen Abwanderung bzw. Flucht aus der DDR geschuldet, was in einigen Regionen einen gravierenden Ärztemangel auslöste. Hierzu mehr im nachfolgenden Abschnitt.
In der Betrachtung der Geschlechterverteilung fällt der mit 54 Prozent deutlich höhere Frauenanteil unter der Ärzteschaft der DDR auf (21.860 Ärztinnen + 18.980 Ärzte). Unter den Ärzt*innen der früheren BRD betrug der Frauenanteil nur 28 Prozent (52.782 Ärztinnen + 135.443 Ärzte). In beiden Staaten waren Ärztinnen überproportional im Bereich der Kinderheilkunde sowie der Haut- und Geschlechtskrankheiten tätig.
In der früheren BRD waren 1989 fast 40 Prozent der Ärzt*innen in freier Praxis und 49 Prozent im Krankenhaus tätig. Gegenüber 1970 hatte sich der Anteil der Krankenhausärzt*innen um zehn Prozent erhöht und der frei praktizierenden Ärzt*innen um mehr als zehn Prozent vermindert. In der DDR dagegen hatte sich der Anteil der niedergelassenen Ärzt*innen von sieben auf ein Prozent und der Anteil der Ärzt*innen im Krankenhaus von 38 auf 34 Prozent reduziert. Der Anteil der in Polikliniken und Ambulatorien beschäftigten Ärzt*innen erhöhte sich von etwa einem Drittel 1970 auf 58 Prozent im Jahr 1989.
Die Anzahl der stationär behandelten Patient*innen veränderte sich in der DDR deutlich weniger als in der früheren BRD. Auffallend ist die kontinuierliche Steigerung der Zahl stationär behandelter Patient*innen in der BRD und die eher konstant bleibende, seit 1985 leichtfallende Patient*innenzahl in der DDR. Die durchschnittliche Verweildauer der Patient*innen in den Krankenhäusern sank in beiden Staaten stetig, in der BRD etwas stärker als in der DDR. War 1970 die durchschnittliche Verweildauer im Krankenhaus in der BRD etwa 1,5 Tage länger als in der DDR, lag sie 1989 in der DDR fast ein Tag höher als in der BRD (Tabelle 4).
Stationär behandelte Patient*innen und durchschnittliche Verweildauer in Krankenhäusern 1970-1989, Angaben in Millionen bzw. Tagen
1970
1980
1985
1989
1970-1989
Stationär behandelte Patient*innen(Millionen)
BRD
9,3
11,6
12,2
13,4
4,1
DDR
2,3
2,4
2,6
2,5
0,2
Durchschnittliche Verweildauer (Tage)
BRD
24,9
19,7
18,0
16,2
-8,7
DDR
23,3
19,1
18,4
17,3
-6,0
Quelle: Statistisches Bundesamt (Hrsg.) (1992): Datenreport 1992. Zahlen und Fakten über die Bundesrepublik Deutschland. Bundeszentrale für politische Bildung.
Die Säuglings- und Müttersterblichkeit dient gemeinhin als ein Kennzeichen für die Qualität der medizinischen Versorgung der Bevölkerung. Die Säuglingssterblichkeit konnte in beiden deutschen Staaten von 1960 zu 1989 erheblich gesenkt werden. Sie lag 1989 in der BRD bei sieben und in der DDR bei acht Säuglingen je 1.000 Lebendgeborenen. Noch 1960 waren 34 (BRD) bzw. 39 (DDR) Säuglinge je 1.000 Lebensgeborenen verstorben. Die Müttersterblichkeit konnte in der BRD stärker eingedämmt werden als in der DDR. Starben in der BRD 1960 noch 106 Mütter je 100.000 Lebendgeborenen, waren es 1989 nur noch fünf. In der DDR gelang es im gleichen Zeitraum, die Müttersterblichkeit von 98 (1960) auf zwölf (1989) zu senken.
Die Lebenserwartung in beiden deutschen Staaten wuchs seit Ende des Zweiten Weltkriegs deutlich an, in der BRD gleichmäßiger als in der DDR (Abbildung 2). Bis Anfang (Frauen) bzw. Mitte (Männer) der 1970er Jahre war der Anstieg in der DDR schneller als in der BRD, die danach die DDR nicht nur ein-, sondern auch überholte. Gut sichtbar ist allerdings, dass sich die Schere zwischen den Frauen und Männern beider deutscher Staaten immer weiter öffnete und sich erst nach der Wiedervereinigung wieder annäherte. Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung 1989/1990 wurden westdeutsche Frauen und Männer mehr als zwei Jahre älter als ostdeutsche. Bei Frauen gibt es seit 2010 keine Unterschiede mehr.
Das Max-Planck-Institut konnte nachweisen, dass die Lebenserwartung schon seit den 1980er Jahren auch in der DDR stieg, und dies vor allem durch eine Absenkung der Sterblichkeit infolge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Diese Entwicklung führen die Forscher*innen vorrangig auf eine gesündere Lebensweise der Bevölkerung zurück, den Anstieg seit der Wiedervereinigung hingegen auf die bessere medizinische Versorgung.
Weitere Einflussfaktoren für eine steigende Lebenserwartung waren (und sind) – in Ost- wie in Westdeutschland – neben der Verringerung der Säuglings- und Müttersterblichkeit vor allem verbesserte Wohnverhältnisse und Ernährungsbedingungen, ferner stark verringerte Arbeitsbelastungen aufgrund der Abnahme körperlich schwerer und risikoreicher Arbeiten sowie der Verkürzung von Arbeitszeiten, die Senkung der Risiken von Infektionskrankheiten durch Impfprogramme und die Stärkung des Immunsystems durch eine gesündere Lebensweise, der Ausbau und die Verbesserung der privaten und öffentlichen Hygiene sowie die Qualitätssteigerung der medizinischen und pharmazeutischen Versorgung. In der heutigen Zeit sind es vor allem die verbesserte medizinische Versorgung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, welche die Sterblichkeit reduziert und damit zur Erhöhung der Lebenserwartung beiträgt. Ebenso üben höhere Renten und eine gute finanzielle Ausstattung des Gesundheitssystems positive Effekte auf die Lebenserwartung einer Bevölkerung aus.
Stärken des Gesundheitssystems der DDR
Zu den Stärken des Gesundheitssystems der DDR gehörten, neben den flächendeckenden medizinischen Einrichtungen auch im ländlichen Raum, vor allem das breite Angebot an Vorsorge- und Reihenuntersuchungen sowie Beratungsstellen. Besondere Förderung erfuhren eine medizinische und soziale Schwangerenbetreuung, die Mütterberatung, Früherkennungsuntersuchungen bei Kleinst- und Kleinkindern, die Früherkennung von Krebserkrankungen, Impfprogramme zur Vermeidung von Infektionskrankheiten und zunehmend auch die Aufklärung über gesunde Lebensweise und Ernährung.
Ein besonderes Augenmerk der DDR lag auf der Gesundheit von Kindern. So gab es 1979 zum Beispiel 897 Schwangerenberatungsstellen und 9.955 Mütterberatungsstellen, in denen 225.600 Säuglinge und deren Mütter betreut wurden. Die Mütterberatungsstellen waren an Polikliniken und Ambulatorien angegliedert und dienten der kontinuierlichen Begleitung von Müttern mit Kindern bis zum Alter von drei Jahren. Hier erfolgten ärztliche Untersuchungen und die Immunisierung der Kinder sowie die Beratung der Mütter. Auch die Rachitis- und Fluorprophylaxe war in den Mütterberatungsstellen angesiedelt. In den Kinderkrippen, Kindergärten und Schulen fanden regelmäßige Reihenuntersuchungen statt, in vielen Schulen gab es Schulzahnärzt*innen. Zusätzlich wurden Entwicklungssprechstunden für chronisch kranke Kinder über das dritte Lebensjahr hinaus angeboten.
Das Betriebsarztsystem stellte einen wichtigen Pfeiler der ambulanten medizinischen Versorgung der Bevölkerung dar. Es ermöglichte neben einem schnellen Zugang auch eine berufsspezifische, fachübergreifende medizinische Betreuung am Arbeitsort.
Auch die Dispensaire-Betreuung für chronisch Kranke, wie z. B. Menschen mit Diabetes oder Rheuma, und die vernetzte, fachübergreifende Möglichkeit der medizinischen Versorgung in den Polikliniken der DDR, die nicht mit den heutigen MVZ vergleichbar sind, sowie die engere Verzahnung von ambulanter und stationärer Medizin werden im Rückblick als Stärken des DDR-Gesundheitssystems eingeordnet.
Aus der Perspektive von Ärzt*innen war die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der DDR leichter möglich als heute. Aber auch die Freiheit der ärztlichen Tätigkeit von wirtschaftlichen Zwängen und die stärkere Fokussierung auf die ärztliche Tätigkeit wird in der Literatur als besonders erhaltenswertes Element des Gesundheitssystems der DDR eingeschätzt.
Grenzen und Schwächen des Gesundheitssystems der DDR
Zitat
Öffentlich wurden die massiven Probleme in der Gesundheitsbetreuung verschwiegen. ,Die Erwartungshaltung unserer Patienten ist durch die Presse der DDR sehr hoch‘, äußerte ein Leipziger Arzt 1988 in einer Stadtbezirksversammlung. ,Aber das stimmt mit der Realität im Gesundheitswesen nicht überein, und wir können diese Erwartungen oft nicht erfüllen‘.
Die Schwächen des Gesundheitssystems der DDR gründeten vor allem im fehlenden Gleichklang der ideologischen Ansprüche einerseits und der materiellen, technischen und personellen Möglichkeiten andererseits und den sich daraus ergebenen Entwicklungsgrenzen des Systems. Kennzeichen dieses ´Mismatch` waren der hohe öffentliche und medial herausgestellte Anspruch hoher gesundheitlicher Versorgungsqualität, verbunden mit dem Bedürfnis nach internationaler Anerkennung bei gleichzeitigem Kostendruck und fehlenden Devisen. Letztere Faktoren bedingten sowohl einen Mangel an Arznei- und Verbandsmaterialien sowie Heil- und Hilfsmitteln als auch mangelnde Investitionen, die wiederum zu veralteten Medizingeräten sowie maroder Bausubstanz führten.
Mangelhafte Ausstattung und Versorgung mit Arzneimitteln
Spätestens ab Mitte der 1970er Jahre wurde sichtbar, dass die DDR vor allem bei der medizinischen Ausstattung, der Arzneimittelversorgung und der Behandlung von chronisch kranken Menschen internationalen Standards nicht mehr entsprechen konnte. Als eine Ursache müssen fehlende Devisen und die entsprechende Kostenbarriere für den Import von Medikamenten angesehen werden. Um diese Wirkungen finanziell abzumildern, wurde der Export von pharmazeutischen Produkten verstärkt, was wiederum die Versorgung der eigenen Bevölkerung mit diesen Produkten einschränkte.
Im April 1989 stellte die Staatssicherheit in ihrer Zusammenfassung der Ursachen zur Versorgungssituation im Gesundheitswesen fest:
Zitat
Die materiell-technische und personelle Versorgung seien unzureichend, die Pharma-industrie veraltet, das ,Informationssystem bei Störungen/Havarien‘ wirkungslos. DDR-Produkte seien ,kaum einsetzbar‘, ,wir sind teilweise völlig abhängig vom NSW (nicht sozialistisches Wirtschaftsgebiet).
Ärztemangel
Die medizinische Versorgung der Bevölkerung wurde zusätzlich durch die Abwanderung vieler junger Ärzt*innen nach Westdeutschland erschwert. Dokumente und Akten der Staatssicherheit unterstreichen einen zunehmenden Ärztemangel in den ambulanten und stationären Einrichtungen seit den 1980er Jahren. Dieser Mangel betraf einige Regionen stärker als andere. Mit ihrer Aktenanalyse dokumentieren Erices und Gums (2014) Hinweise auf eine durch den Ärztemangel bedingte, eingeschränkte bis unzureichende medizinische Versorgungslage in den Städten Zwickau und Weißwasser, den Kreisen Werdau und Ueckermünde, den Bezirken Cottbus und Frankfurt/Oder sowie an der Universität Greifswald. Die Auswirkungen waren verschieden und reichten von fehlenden Fachärzt*innen in den Bereich Allgemeinmedizin, Innere Medizin, HNO, Pädiatrie, Gynäkologie und Orthopädie über Nicht-Belegbarkeit von Klinikbetten bis hin zu langen Wartezeiten bei planbaren Operationen.
Die Gründe für den zunehmenden Ärztemangel waren vielfältig. Sie lagen einerseits in den zunehmend schlechter werdenden Arbeitsbedingungen für Ärzt*innen aufgrund fehlender und veralteter medizinischer Apparate und Geräte, schlechter Bausubstanz der Gebäude, fehlenden Verbandsmaterialien und Arzneimitteln sowie überlangen Dienstzeiten. Die überlangen Dienstzeiten wurden durch den Ärztemangel zusätzlich verschärft. Andererseits verstärkten auch der Wohnungsmangel und die (zu) geringen Studienzulassungen den Ärztemangel. So belegen die Dokumente der Staatssicherheit, dass z.B. im Bezirk Leipzig von 1981 bis 1986 insgesamt 56 Ärzt*innen wegen Wohnungsmangel nicht eingestellt werden konnten und dass im Bezirk Cottbus weniger als zwei Drittel der Hochschulabsolventen in den Bezirk vermittelt werden konnten.
Bessere Arbeitsbedingungen, höhere Gehälter und Reisefreiheit in der BRD, eine bessere Lebensqualität als in der DDR, häufig benannt als „westliche Lebensweise“, sowie die schlechte Ausstattung, fehlende Medizintechnik und rare Arzneimittel, mangelhafte hygienische Voraussetzungen sowie physische und psychische Überlastung aufgrund von Personalmangel wurden als Motive für die Abwanderung von Ärzt*innen durch die Staatssicherheit zusammengetragen und dokumentiert.
Diskussion der Ergebnisse
Zitat
Durch die Erfahrung mit dem neuen System wird das alte in doppelter Hinsicht anders bewertet: Mängel im derzeitigen Versorgungssystem lassen ehemalige Strukturen positiver erscheinen, während als vorteilhaft erachtete Neuerungen frühere Einschränkungen bewusster werden lassen.
Wie ist der zu Beginn des Beitrages dargestellte Sinneswandel in den Einschätzungen der ostdeutschen Bevölkerung zu erklären? Und warum finden und mehren sich auch in der westdeutschen Bevölkerung und unter Expert*innen und Ärzt*innen Stimmen, die auf gute und erhaltenswerte Errungenschaften des DDR-Gesundheitssystems verweisen?
Selbstverständlichkeiten werden häufig nicht in Frage gestellt, sondern unhinterfragt vorausgesetzt. Zu diesen Selbstverständlichkeiten gehörten für die Bürger*innen der DDR mit Blick auf das Gesundheitssystem vor allem das flächendeckende Netz an medizinischen Einrichtungen, die Kostenfreiheit der medizinischen und pharmazeutischen Versorgung sowie die Multiprofessionalität in den Polikliniken und zum Teil auch den Ambulatorien.
Der Hausarzt war die Schnittstelle zwischen den verschiedenen Fachärzt*innen, diese überwiesen und holten weitere Befunde ein. Insbesondere die Befundeinholung dürfte in Polikliniken schneller abgelaufen sein als in der heute vorrangigen Struktur der Einzel- oder Gemeinschaftspraxen. Darüber hinaus arbeiteten in den Polikliniken und Ambulatorien der DDR Ärzt*innen verschiedener Fachrichtungen unter einem Dach, und auch die Apotheken waren hier angesiedelt. Dies verkürzte sowohl die Wege für die Patient*innen als auch die Wartezeiten bei Mehrfach-Terminen. Sowohl die Mobilitätsanforderungen als auch die erforderliche Zeit und Länge der Wegstrecken zur Erreichung der nicht nur im ländlichen Raum verteilten Arztpraxen dürfte heute häufig aufwändiger, weiter und zeitintensiver sein.
Die Berichterstattung in den DDR-Medien war gelenkt und auf die Verbreitung positiver Nachrichten und "Errungenschaften des Sozialismus" ausgerichtet. Die tatsächliche Situation im Gesundheitswesen fand keine öffentliche Darstellung, obwohl sie in den Dokumenten und Akten der Staatssicherheit schon seit den 1970er Jahren beschrieben wird. Über Ärztemangel und unzureichende Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln wurde weder in den Tageszeitungen und Zeitschriften noch in den Fernseh- oder Radio-Nachrichten berichtet. Heute ist das anders. In den Nachrichten finden sich verstärkt Mitteilungen über Problemlagen, über Ärztemangel, Leerstand und Schließungen von Praxen und Krankenhäusern, über eine zunehmende medizinische Unterversorgung im ländlichen Raum oder über die Kostenexplosion im Gesundheitswesen und die Diskussion, wie die Bevölkerung an den steigenden Kosten beteiligt werden kann. Das führt zu Verunsicherung und schürt die Angst vor einem Gesundheitssystem, zumal dann, wenn sich Einzelne die medizinische Versorgung nicht mehr leisten können.
Das heutige deutsche Gesundheitssystem basiert auf Eigeninitiative und Eigenverantwortung. Betroffene müssen sich selbst informieren, kümmern und entscheiden. In diesem Zusammenhang resümiert Lützenkirchen (1998):
Zitat
Von dem höheren Standard profitieren im Wesentlichen die gebildeten Menschen, die zu lernen vermochten, Eigenverantwortung zu ergreifen und entsprechendes Inanspruchnahmeverhalten zu beherrschen. Hierzu war hervorzuheben, dass man sich heute als Patient selbst kümmern muss, um medizinisch gut betreut zu werden. Es ist erforderlich geworden, selbst Initiative zu ergreifen und Ansprüche zu formulieren. In der DDR war ärztliche Betreuung hingegen "von oben" geplant und bestimmt.
Reihenuntersuchungen mit terminierten Einladungen, wie sie im Gesundheitssystem der DDR zu unterschiedlichen Zeiten im Leben Normalität waren, gibt es heute eigentlich nur noch als Einladung für Frauen ab 50 Jahren zur Mammographie. Einen ähnlichen, wenn auch nicht wirklich vergleichbarer Ansatz, stellen die Bonusprogramme vieler Krankenkassen dar, die als Anreiz für eine gesunde Lebensweise, für mehr Bewegung oder die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchen dienen sollen. Die Angebote sind vorhanden, die Auswahl und die Entscheidung, sie zu nutzen, liegt heute bei den Patient*innen bzw. Versicherten. Was für die einen Freiheit ist, nämlich selbstbestimmt und informiert Entscheidungen für die eigene Gesundheit zu treffen, kann für andere eine schwer zu überwindende Hürde darstellen.
ist Mitarbeiterin am Zentrum für Sozialforschung Halle e.V. (ZSH). Zu ihren Arbeitsschwerpunkten gehören lokale Governance, Bürgerarbeit (Evaluation des 1. Flächenversuches in Bad Schmiedeberg) und Vereinbarkeit von Beruf und Familie, insbesondere Beruf und Pflege
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