Zentrales Planungskomitee der DDR war die Staatliche Plankommission. Diese war als ein zentrales staatliches Organ des Ministerrates zuständig für die gesamtstaatliche Planung und Entwicklung der sozialistischen Volkswirtschaft. Der Plankommission oblag in der Zentralplanwirtschaft der DDR die Koordinierung, Ausarbeitung und Kontrolle der mittelfristigen Perspektivpläne (Fünfjahrplan) und der daraus abgeleiteten jährlichen Volkswirtschaftspläne. Die zentrale Plankommission hatte ihren Sitz beim Ministerrat in Berlin. Die volkseigenen Betriebe und LPG erhielten Planauflagen, hatten auf dieser Grundlage ihre Pläne zu gestalten und mussten diese wiederum vor der zuständigen Plankommission verteidigen. Ebenso hatten die Betriebe eine Rechenschaftspflicht über den jeweiligen Stand der Planerfüllung.