Am 1. Juli 1990 in Kraft getretener Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der DDR In der Folge wurde zum 1.Juli 1990 in der DDR die Deutsche Mark als Zahlungsmittel eingeführt. Die DDR verpflichtete sich, die gesetzlichen Bestimmungen der marktwirtschaftlichen Ordnung der Bundesrepublik unverzüglich einzuführen. Außerdem wurden die bundesdeutschen Systeme sozialer Sicherung wie z.B. das Rentenrecht schrittweise übertragen. Die Umstellung der Währung führte zu einer schweren Anpassungskrise der ostdeutschen Wirtschaft (Jahresbericht Dt. Einheit 2020, S. 56f.).