Nach dem Einigungsvertrag konnten Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung der DDR abgewickelt werden (→ Interner Link: Abwicklung). Die Arbeitsverhältnisse aller dort Beschäftigten ruhten dann in einer Warteschleife von sechs oder neun Monaten, bei einem Wartegeld von 70 Prozent der früheren Bezüge. Danach liefen sie aus. Mit der Warteschleifenregelung wurden zum Beispiel an den abgewickelten Instituten und Einrichtungen des Hochschulwesens in Sachsen die Beschäftigtenzahlen von 28 022 (1989) auf 10 124 (1997) reduziert (Personelle Erneuerung in Sachsen 1999, S. 266) (→ Dossier Interner Link: "Arbeitslosigkeit").