An die Stelle ganz verschiedener früherer Rechtsformen im gewerblichen Bereich ist in der DDR ein einheitlicher Typ getreten, der Volkseigene Betrieb (VEB). Seine Gründung, nach dem Vorbild ähnlicher Staatsbetriebe in der Sowjetunion, war das Ergebnis des unter sowjetischer Besatzung nach dem Ende des zweiten Weltkrieges durchgeführten Prozesses der Enteignung und Verstaatlichung von Privatunternehmen. In den 1980er Jahren waren 96,5 Prozent des gesamten Produktivvermögens der DDR volkseigen. Wichtige Wirtschaftssektoren wurden in der DDR vollständig verstaatlicht wie etwa Bodenschätze, Bergwerke, Gewässer, Naturreichtümer, Kraftwerke, Banken, Versicherungen, Transportmittel, Verkehrswege, Luftfahrt, Schifffahrt, Post- und Fernmeldewesen sowie letztlich alle großen Industriebetriebe. Die Treuhandanstalt hatte Anfang der 1990er Jahre die Aufgabe, die volkseigenen Betriebe zu privatisieren.