Bindung des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers an die Rechtsnormen eines Tarifvertrags. Sind beide Arbeitsvertragsparteien tarifgebunden, führt dies zur unmittelbaren Anwendbarkeit des Tarifvertrags auf das Arbeitsverhältnis. Tarifverträge handeln die jeweiligen Branchengewerkschaften mit den Arbeitgebervertretern aus. Die Zahl der in tarifgebundenen Betrieben Beschäftigten ging von Ende der 1990er Jahre bis 2017 in Westdeutschland von 76 auf 57 Prozent und in Ostdeutschland von 51 auf 34 Prozent zurück. → Dossier