Nach der Einbeziehung der ostdeutschen Länder in den gesamtdeutschen Finanzausgleich (→ Interner Link: Länderfinanzausgleich) im Jahr 1995 erhielten diese sowie Berlin finanzielle Sonderleistungen des Bundes zur Bewältigung der Folgen der deutschen Teilung. Im Rahmen des Solidarpaktes I (1995 bis 2004) flossen seitens des Bundes insgesamt 82 Mrd. Euro an Sonderbedarfs-Ergänzungszuweisungen (SoBEZ), die der Verbesserung der regionalen bzw. kommunalen Infrastruktur Ostdeutschlands dienten. Im anschließenden Solidarpakt II (2005 bis 2019) erhielten die neuen Länder und Berlin insgesamt 156 Mrd. Euro, die degressiv gestaffelt, d.h. sich von Jahr zu Jahr vermindernd, ausgegeben wurden. Im sogenannten Korb I wurden Beträge zur Deckung teilungsbedingter Sonderlasten (insgesamt 105 Mrd. Euro) ausgereicht. Korb II enthielt insgesamt rund 51 Mrd. Euro zur Stärkung des wirtschaftlichen Aufholprozesses (JB Stand Dt. Einheit 2020, S. 92ff.). Über die Verwendung der Mittel wurde dem → Interner Link: Stabilitätsrat jährlich berichtet. → Dossier Interner Link: "Finanzausgleich, Finanztransfers und Reformen der Finanzverfassung".