Ein in ganz Deutschland zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit erhobener, jedoch nicht dafür zweckgebunden verwendeter Zuschlag zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Körperschaftsteuer. Der umgangssprachlich "Soli" genannte Zuschlag wurde 1991 eingeführt und wird seit 1995 unbefristet eingezogen. Er beträgt derzeit 5,5 Prozent der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer. Mit 1. Januar 2021 wurde die Freigrenze stark angehoben, sodass für rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen die Veranschlagung hinfort entfiel.