Reparationen sind Geld, Sach- oder Dienstleistungen, die nach einem Krieg von unterlegenen Staaten an Siegerstaaten erbracht werden müssen. Reparationen sollen die Folgelasten des Krieges den Verlierern auferlegen. Zu Kriegslasten gehören die Schäden an Vermögen, Immobilien, Kulturgütern und Menschen. Die Reparationspolitik begann nach dem Ende des ersten Weltkrieges aufgrund des Versailler Friedensvertrages von 1919. Auch nach dem zweiten Weltkrieg wurden gegenüber Deutschland Reparationen geltend gemacht. In den westlichen Besatzungszonen/BRD wurden die Reparationen allerdings zu Beginn der 1950er Jahre eingeschränkt, während von der DDR bis zum Ende der 1950er Jahre an die Sowjetunion Reparationen gezahlt werden mussten. Die Reparationsleistungen betrugen vor allem Waren aus der laufenden industriellen und landwirtschaftlichen Produktion sowie Demontagen von Betriebsanlagen, Maschinen oder Eisenbahnschienen. Für strategische Produkte und Anlagen (zum Beispiel für die Förderung von Uran) wurden in der DDR sowjetische Aktiengesellschaften eingerichtet.