Bestrebung bzw. erfolgreiches Bemühen, einen Menschen wieder in seinen vormals existierenden körperlichen Zustand (medizinische Rehabilitation) oder in seine frühere soziale oder juristische Position (Wiederherstellung der beruflichen Stellung) zu versetzen. Für die Rehabilitierung von SED-Opfern wurden in der Bundesrepublik Anfang der 1990er Jahre drei Gesetze beschlossen: das strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz vom 4. November 1992, das verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz vom 1. Juli 1994 und das berufliche Rehabilitierungsgesetz vom 1. Juli 1994. Im November 2019 wurde die Rehabilitierung von SED-Unrecht zeitlich gänzlich entfristet (→ Dossier "Politisch Verfolgte").