In Form von Tarifverträgen abgeschlossene Vereinbarungen, welche die Arbeitnehmer vor den Folgen technischer und organisatorischer Neuerungen (z.B. Abgruppierungen) schützen sollen (Gablers Wirtschaftslexikon). Diese seit den 1950er Jahren von der IG Metall mit den Arbeitgebern geschlossenen Abkommen wurden in den 1990er Jahren in Ostdeutschland besonders wichtig für die Sicherung von Arbeitsplätzen in der ostdeutschen Metall- und Elektroindustrie. Nach Streiks in der ostdeutschen Metallindustrie vereinbarte die IG Metall 1993 einen Stufenplan zur Angleichung von Lohn-, Gehalts- und Ausbildungsvergütungen der ostdeutschen Metall- und Elektroindustrie an die westdeutschen Tarife. Ab 1997 wurden dann in der Regel die Ergebnisse der westdeutschen Tarifverhandlungen für die ostdeutsche Metall- und Elektroindustrie übernommen (→ Dossier