Verpflichtung des Vermieters, keine höhere Miete zu verlangen als zur Deckung der laufenden, berücksichtigungsfähigen Aufwendungen erforderlich ist. In allen Fällen, in denen Mietwohnungen mit öffentlichen Mitteln gefördert werden (wie z. B. im sozialen Wohnungsbau), ist eine Mietpreisbindung vorgeschrieben. Nur die "Bewilligungsmiete" darf im Zuge der Mietpreisbindung verlangt werden.