In der DDR verwalteten die Kommunen die städtischen Wohnimmobilien in der Form Volkseigener Betriebe (VEB). Die kommunale Wohnungsverwaltung übernahm von der Wohnungsvergabe bis zur baulichen Instandhaltung alle Funktionen eines Vermieters.
In der DDR verwalteten die Kommunen die städtischen Wohnimmobilien in der Form Volkseigener Betriebe (VEB). Die kommunale Wohnungsverwaltung übernahm von der Wohnungsvergabe bis zur baulichen Instandhaltung alle Funktionen eines Vermieters.
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