Geplanter Institutionenwandel mit unterschiedlichen Zielsetzungen: Einesteils geht es darum, die Verwaltungskraft der Kommunen zu steigern. Andererseits sollen kommunale Entscheidungsprozesse transparenter gestaltet und Chancen bürgerschaftlicher Mitwirkung erhöht werden. Je nach Reformansatz ist die eigene Entscheidungsmacht der Kommunen unterschiedlich. Während für die Einleitung von Kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreformen, die in der Regel zu Zusammenschlüssen von Gemeinden und Landkreisen führen, der landesstaatliche Gesetzgeber zuständig ist, können Gemeinden über die Einführung des Neuen Steuerungsmodells (NSM), welches das Zusammenwirken von Bürgermeister, Gemeinderat und Gemeindeverwaltung neu regelt, eigenständig entscheiden (→ Dossier