In der Bundesrepublik ist die Kommunale Selbstverwaltung als Institution verfassungsrechtlich verbrieft. Artikel 28, Absatz 2 GG überträgt Gemeinden und Gemeindeverbänden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Im Zuge des →