In Artikel 72, Absatz 1 GG verankertes Verfassungspostulat, das dem Bund das Recht zur Gesetzgebung überträgt, "wenn und soweit die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet" eine bundesgesetzliche Regelung erforderlich macht. Auf der einfachgesetzlichen Ebene nimmt das Raumordnungsgesetz den Grundgedanken auf, indem die Leitvorstellung "einer dauerhaften, großräumig ausgewogenen Ordnung mit gleichwertigen Lebensverhältnissen in den Teilräumen" formuliert wird (§1, Absatz 2 ROG). Nach der Wiedervereinigung haben sich verfestigende strukturelle Disparitäten zwischen ost- und westdeutschen Gebieten die Forderung nach einem Ausgleich solcher Unterschiede auf die politische Agenda als dauerhaften Tagesordnungspunkt gesetzt. Konkret geht es darum, die Wirtschaftskraft, die Beschäftigungslage und die Einkommen, aber auch die Versorgung mit öffentlichen Gütern (Infrastruktur) in benachteiligten Regionen zu verbessern (Ragnitz/ Thum 2019). Im Juli 2018 setzte die Bundesregierung die Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" ein, die im Juli 2019 ihre Vorschläge vorgelegt hat (BMI 2019, Unser Plan für Deutschland) (→ Dossiers