In der Zeit der Aufklärung maßgeblich von John Locke und Charles Montesquieu entwickeltes konstitutionelles Prinzip, das in der Folge in die Verfassungsordnungen moderner Demokratien Eingang gefunden hat. Dem Prinzip zufolge sind die staatlichen Zuständigkeiten auf die Trias der gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Gewalten verteilt. Dadurch soll wechselseitige Machtkontrolle gewährleistet und Machtmissbrauch verhindert werden. Geteilte Gewalt schließt in der Regel, so auch in der Bundesrepublik Deutschland, die Kooperation der Gewalten, insbesondere von Legislative und Exekutive, aus funktionalen Erwägungen mit ein.