In einer repräsentativen Demokratie liegt die Gesetzgebungsbefugnis bei gewählten Parlamenten, teilweise im Zusammenwirken mit Zweiten Kammern (US-Senat, Bundesrat). In Deutschland sind gesetzgebende Körperschaften der Deutsche Bundestag, der Bundesrat als exekutivisches Organ des Bundes zur Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung sowie auf der Ebene der Länder die Landesparlamente (Landtage, Abgeordnetenhaus, Bürgerschaft). Die exklusive Übertragung der legislativen Gewalt auf eigene Verfassungsorgane gründet im Prinzip der →