Freie Träger sind zumeist gemeinnützige Vereine und andere private Träger, die für die öffentliche Hand, also anstelle von Kommunen, Ländern oder dem Bund, Aufgaben in der Sozial- und Jugendarbeit, im Gesundheitsbereich sowie der Kinder- und Altenversorgung übernehmen. Zu den wichtigsten freien Trägern gehören die Wohlfahrtsverbände.