Für eine mehrjährige Übergangszeit (1990 bis 1994) auf der Grundlage des → Interner Link: Einigungsvertrags als Sondervermögen des Bundes eingerichteter finanzieller Ausgleichsmechanismus. Eine sofortige Einbeziehung der neuen ostdeutschen Bundesländer nach der Wiedervereinigung in das zwischen Bund und alten Ländern bestehende Finanzausgleichssystem hätte aufgrund des Finanzkraftgefälles zwischen alten und neuen Ländern zu einer finanziellen Überlastung der alten Länder geführt. Über den Fonds Deutsche Einheit wurden insgesamt 82,2 Milliarden DM zweckgebunden ausgereicht, wovon 40 Prozent an die ostdeutschen kommunalen Gebietskörperschaften flossen (Jahresbericht zum Stand der Dt. Einheit 2020).