Föderalismus bezeichnet ein dem Typus des zentralistischen Einheitsstaates entgegengesetztes bundesstaatliches Staatsorganisationsprinzip, das, eine längere deutsche Tradition fortsetzend, für die innere Staatlichkeit der Bundesrepublik mit dem Grundgesetz 1949 strukturbildend geworden ist. Kennzeichnend für diese föderalistische Struktur, die seit der Wiedervereinigung die neuen ostdeutschen Bundesländer einbezieht, ist das System des "kooperativen Föderalismus". Hierbei sind beide staatlichen Ebenen insofern eng miteinander verflochten, als einesteils Bund und Länder bei der Gesetzgebung des Bundes zusammenwirken und anderenteils die Länder mittels ihrer Verwaltung das Gros der Bundesgesetze eigenständig ausführen.