Anders als weltanschaulich (parteipolitisch, religiös) oder nach beruflichem Status (Angestellte, Beamte, Führungskräfte, Berufsgruppen) gesondert organisierte Richtungs- bzw. Berufsgewerkschaften sind Einheitsgewerkschaften berufs- und branchenübergreifend aufgestellt, gemäß dem Organisationsprinzip "ein Betrieb, eine Gewerkschaft". Nach einheitsgewerkschaftlichem Muster wurde der Neuaufbau von Interessenvertretungen der Arbeitnehmer nach 1945 in beiden deutschen Staaten verwirklicht. Jedoch mit einem fundamentalen Unterschied: Während in Westdeutschland mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) ein parteipolitisch unabhängiger Dachverband entstand, dessen (derzeit acht) Einzelgewerkschaften die im Grundgesetz verbriefte Tarifautonomie in Verhandlungen mit der Arbeitgeberseite selbständig umsetzen, war der →