Volkskammer hieß das Parlament der DDR. Es war laut Verfassung das oberste Machtorgan der DDR. Die 500 Abgeordneten der Volkskammer wurden alle vier Jahre auf Einheitslisten gewählt. Die Volkskammer beschloss die Gesetze der DDR. Das politische Machtzentrum lag jedoch im Politbüro der SED. Erstmals aus freien Wahlen ging die Volkskammer aus der Neuwahl am 18. März 1990 hervor. Ihre Tätigkeit endete mit dem Vollzug der deutschen Einigung am 3.Oktober 1990.