Der sozialistische Wohlfahrtsstaat der DDR basierte auf dem Versprechen einer nahezu allumfassenden staatlichen bzw. betrieblichen Daseinsvorsorge. Das Netz sozialer Sicherheit sollte "die Grundversorgung der Bevölkerung in allen Lebensphasen und -bereichen" sicherstellen und war deshalb "dicht gewebt" (Schröder 1998). Das Grundmodell der realsozialistischen Sozialpolitik orientierte sich an sechs Prinzipien, nämlich der Einheitsversicherung, der Anleitung durch zentralstaatliche Organe, der engen Einbeziehung von Betrieben und Einheitsgewerkschaft, dem Vorrang des Versorgungs- vor dem Versicherungsprinzip, dem Fehlen einer unabhängigen Sozialgerichtsbarkeit sowie der Förderung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft (Ebenda).
Die autoritären Vorzeichen des DDR-Wohlfahrtsstaates waren doppelter Natur. Zum einen vermittelte die hochsubventionierte Lebenshaltung den DDR-Bürgern ein Gefühl staatlich abgesicherter Rundumversorgung, die wirtschaftliche Eigeninitiative lähmte. Zum anderen praktizierte die DDR im Feld der kollektiven Vertretung wirtschaftlicher bzw. gesellschaftlicher Interessen einen von dem Politikwissenschaftler Philippe Schmitter so bezeichneten autoritären Staatskorporatismus. Kennzeichnend dafür ist ein System der Interessenvermittlung, das Zwangsmitgliedschaft in hierarchisch und monopolistisch organisierten Interessenverbänden wie des →