Als atypische Beschäftigungsverhältnisse gelten alle Arten von Erwerbstätigkeit, die nicht der "Normalbeschäftigung", d.h. einem abhängigen Lohnarbeitsverhältnis mit mindestens 31 Wochenstunden entsprechen (Armut- und Reichtumsbericht 2017). Hierzu zählen befristete Beschäftigung und Zeitarbeit, geringfügige Beschäftigung und freie Mitarbeit (Solo-Selbständige).