Meinungsfreiheit ist das Recht jedes mündigen Bürgers, die persönliche Meinung – vor allem in politischer Hinsicht – äußern zu dürfen sowie diese Meinung über die sozialen Medien in Wort, Schrift und Bild zu verbreiten. Für mich geht Meinungsfreiheit weiter. Sie bedeutet auch, für die Äußerung der eigenen Meinung nicht abgestraft zu werden. Das ist mir in meinem Leben jedoch nicht nur einmal passiert. Nach meinem persönlichen Empfinden besteht bei einem Großteil der Bevölkerung immer noch große Skepsis, ob es gut und richtig ist, seine Meinung zu sagen. Es ist nicht nur ein alltäglicher Spruch, dass jeder über die Kanzlerin schimpfen darf, jedoch nicht über seinen Vorgesetzten. Darin steckt eine Menge Wahrheit.
Dazu das nachstehende Beispiel aus meiner Zeit als junge Auszubildende in der DDR. 1961 bin ich in die Sowjetunion gereist. Sotschi, Kiew und Moskau standen auf unserem Programm. In Moskau gingen wir in eine Bar. Der Einlasser stoppte uns und fragte, von wo wir kommen, aus "Ulbricht- oder aus Adenauer-Deutschland". Ich antwortete, dass wir aus der Hauptstadt der DDR kämen. Danach wurde uns der Einlass verwehrt. Und das obwohl ich West-Mark besaß. Die hatte ich verbotenerweise in der Tasche. Wer zu dem steht, was tatsächlich ist, hat nicht nur Vorteile, sondern manchmal handfeste Nachteile zu erdulden.
Nach meiner Rückkehr berichtete ich meinem Abteilungs-Gewerkschaftsleiter, zu DDR-Zeiten kurz AGL genannt, von meiner ansonsten eindrucksvollen Reise, aber auch von unserem Erlebnis an der Moskauer Bar. Ich war enttäuscht, denn ich habe jeden Monat 50 Pfennig als Mitglied der Deutsch-Sowjetischen Freundschaft, DSF, bezahlt, bekam aber jetzt einige Zweifel an dieser Freundschaft. Der AGL wollte mich nicht anhören und zweifelte mein Erleben an. Zukünftig habe ich meine Erlebnisse für mich behalten. Negative Äußerungen waren offensichtlich nicht erwünscht.
Ein anderes Beispiel stammt aus den Zeiten nach der Vereinigung. Von 2012 bis 2015 war ich als Vollzugshelferin für einen Klienten tätig, der wegen Missbrauchs von Minderjährigen verurteilt worden war. Ich habe in den drei Jahren sehr viel mit ihm gearbeitet, was oft sehr anstrengend war. Nach einem Besuch bei ihm habe ich einen Rückfall seinerseits ausgeschlossen, wenn ihm durch das Landgericht Berlin für fünf Jahre eine "Führungsaufsicht" zur Betreuung und Bewachung zur Seite gestellt wird. Leider wurde mein Wunsch der Resozialisierung nicht erfüllt und er wurde rückfällig. 2017 wurde er erneut verurteilt. Ich habe diesbezüglich beim Justizsenator das Versagen der Führungsaufsicht kritisiert. Auszugsweise folgende schriftliche Antwort: "Sie können versichert sein, dass die Führungsaufsichtsstelle ihr Möglichstes getan hat, um den Probanden von der Begehung weiterer Straftaten abzuhalten…" Meine persönliche Meinung: Hätte die Führungsaufsicht wie vorgesehen funktioniert, so wäre es dem Täter nicht gelungen, erneut ein Opfer zu missbrauchen. Das Kind hätte diese Erfahrung nicht machen müssen und der Mann wäre heute noch in Freiheit.
In meinem 49-jährigen Berufsleben und heute noch in meinen Ehrenämtern wurde und wird sehr oft versucht, meine politische und private Meinung nicht wahrzunehmen und einfach zu ignorieren. Diese Erfahrungen machen mich als Person aber nur stärker. Ich lasse mich nicht einschränken. Für mich ist die nach der Wende erlangte freie Meinungsäußerung ein großes Gut und ich schätze sie sehr. Ganz besonders freue ich mich über die derzeitigen politischen Bewegungen der Jugendlichen, zum Beispiel zum Klimaschutz, oder die Bürgerbewegungen zur Mietenpolitik in unserer Hauptstadt. Ich persönlich liebe diese Freiheit und wünsche mir von jeder Meinungsäußerung oder politischen Bewegung für unsere Zukunft ein positives Ergebnis.