Von Christine E.
Wohnen muss ein Grundrecht bleiben!
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Die Zeit, in der es für Normalverdiener üblich war, die Höhe der Miete auf ein Drittel des Einkommens zu beschränken, ist schon lange vorbei. Viele haben mittlerweile nicht einmal ein Drittel ihres Einkommens für die Lebenshaltungskosten und Absicherung. So geht es auch mir. Leider fällt mir für dieses Problem keine Lösung ein, die ohne staatliche Hilfe auskommt, also keine Lösung, die den Steuerzahler schont. Denn wenn es im Zeitalter der Globalisierung und der Gier möglich ist, dass Häuser an Investoren aus der ganzen Welt verkauft werden, und unverhältnismäßige Mietsteigerungen möglich sind, gibt es das Grundrecht auf Wohnen nicht. Hinzu kommt, dass Wohnungen häufig leer stehen oder Wohnraum nicht genutzt oder vernachlässigt wird, wie ich später berichten werde.
Der Staat ist also gefordert, die Missstände auszugleichen. Deshalb wird jetzt Wohnraum vom Staat partiell mit Verlust zurückgekauft und es wird neu gebaut. Aber die Gier findet immer noch Raum und Wege, zum Beispiel indem die Mietpreise so hoch sind, dass nur Reiche mieten können. Diese Fehler müssen rückgängig gemacht werden und Wohnen muss ein Grundrecht bleiben. Private Investoren dürfen nicht mehr Miete verlangen als öffentliche Wohnungsunternehmen.
Mein eigener Fall kann als Negativ-Beispiel dienen. 1987 wurde meiner Familie und mir eine Wohnung in einem sehr maroden Zweifamilienhaus im Berliner Südwesten vermietet. Wir zogen ein und zahlten 50.000 D-Mark für den Hausrat der Vorbesitzerin und die Herrichtung der Wohnung. Eigenbedarf wurde mit Verweis auf die von uns erbrachten Leistungen und auf weiteren Immobilienbesitz des Eigentümers auch gerichtlich ausgeschlossen. Später stellte sich heraus, dass unser Haus nicht nur über zwei, sondern über drei Wohnungen verfügt. Unter meiner Wohnung im Hochparterre befindet sich noch eine Souterrain-Wohnung. Das Landgericht Berlin bestätigte im April 2005, dass es sich bei meinem Haus um ein bestandgeschütztes Dreifamilienhaus handelt und dass die seit 1987 erhobene Miete zu hoch war. Für Dreifamilienhäuser gelten andere Mietpreise als für Zweifamilienhäuser. Entsprechend wurde meine Miete gesenkt. Vier Monate nach dem Landgerichtsurteil teilte uns die Bauaufsicht des Bezirks mit, dass die Souterrainwohnung auf Antrag des Hausbesitzers in einen Keller umgewidmet wurde, wodurch eine Wohnung scheinbar verschwand. Jetzt sollte es wieder ein Zweifamilienhaus sein. Es kam noch schlimmer. Die Erben des früheren Besitzers haben jetzt Eigenbedarf angemeldet. Der Sohn der Familie benötigt die Wohnung, in der ich, eine 70-jährige Frau, seit mehr als 30 Jahren lebe, und in die ich viel Geld investiert habe, für eine Studenten-WG. Ein Verfahren ist anhängig. Im Zuge der Eigenbedarfskündigung habe ich ermittelt, dass meine Hausbesitzer – neben dem Haus, in dem ich lebe – in einem anderen Bezirk zwei nebeneinander liegende Wohnreihenhäuser mit Garten besitzen und selbst nutzen. In ihrer Eigenbedarfsklage geben sie aber nur eine Wohnung und weder die Größe, noch die Ausstattung ihres Eigentums an.
Meine Bilanz: In der Mauerzeit haben die Berliner und zugereiste Familien wie meine dafür gesorgt, dass es diese Stadt gibt. Wir haben in die oft sehr maroden Häuser investiert, denn aufgrund der politischen Situation fehlten Investoren. Viele verließen Berlin in dieser Zeit. Jetzt ist es üblich, diese treuen Mieter durch Belastungen und Schikanen zu vergraulen, damit reichere Menschen diese Stadt nutzen können. Für uns, die wir ausziehen müssen, gibt es keine Alternative.
Es muss sich etwas ändern. Denn: Wenn Arbeitgeber keine höheren Löhne zahlen wollen oder können, Häuser weltweit verkauft werden, und die Mieten unverhältnismäßig steigen können, sind Wohnungsnot und – wie seit langem erkennbar – Unzufriedenheit vorhersehbar. Die tragischen Folgen der Unzufriedenheit sind bekannt.
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