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Durch die Maueröffnung am 9. November 1989 veränderten sich schlagartig die Möglichkeiten zur Wiedervereinigung, wie sie in der Präambel des Grundgesetzes 1949 als Verfassungsziel festgeschrieben und in Art. 23 geregelt worden war. Doch zur Auflösung des Status quo der beiden deutschen Staaten bedurfte es mehr als einer friedlichen Revolution: Entscheidend wurden auch diplomatisches Geschick und die Bereitschaft der Siegermächte des Zweiten Weltkrieges, durch den sogenannten Zwei-plus-Vier-Vertrag den Weg für die Wiedervereinigung Deutschlands frei zu machen.
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