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20. Juni 1991: Nach einer spektakulären und hart umkämpften Abstimmung beschließt der Deutsche Bundestag den Umzug von Parlament und Regierung vom Rhein an die Spree – mit knapper Mehrheit. Von den anwesenden 660 Abgeordneten votieren 320 für Bonn und 338 für Berlin (1 Enthaltung, 1 ungültige Stimme). Der Antrag "Vollendung der Einheit Deutschlands" war aber erst der Anfang. Nun galt es, ihn zu übersetzen. In welchen zeitlichen Dimensionen sollte sich der Umzug vollziehen? Was bedeutete die versprochene "faire Arbeitsteilung" zwischen beiden Städten? Mit Inkrafttreten des Berlin/Bonn-Gesetzes am 7. Mai 1994 war ein Teil der strittigen Punkte geregelt. Vorerst. Denn die Debatte geht weiter.
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