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Hauptstadtbeschluss | bpb.de

20. Juni 1991: Nach einer spektakulären und hart umkämpften Abstimmung beschließt der Deutsche Bundestag den Umzug von Parlament und Regierung vom Rhein an die Spree – mit knapper Mehrheit. Von den anwesenden 660 Abgeordneten votieren 320 für Bonn und 338 für Berlin (1 Enthaltung, 1 ungültige Stimme). Der Antrag "Vollendung der Einheit Deutschlands" war aber erst der Anfang. Nun galt es, ihn zu übersetzen. In welchen zeitlichen Dimensionen sollte sich der Umzug vollziehen? Was bedeutete die versprochene "faire Arbeitsteilung" zwischen beiden Städten? Mit Inkrafttreten des Berlin/Bonn-Gesetzes am 7. Mai 1994 war ein Teil der strittigen Punkte geregelt. Vorerst. Denn die Debatte geht weiter.

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20 Jahre nach dem Berlin/Bonn-Gesetz

Ulrich Zawatka-Gerlach findet die momentane Rechtslage anachronistisch und fordert ihre Anpassung. Der "Rutschbahn-Effekt" Richtung Berlin sei nicht aufzuhalten, ein Staatsvertrag für Bonn absurd, da…

Ulrich Zawatka-Gerlach

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7. Mai 2014: 20 Jahre Berlin/Bonn-Gesetz

Im Juni 2013 arbeiteten in den Ersten und Zweiten Dienstsitzen der Ministerien in Bonn nur noch 7.109 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – 11.132 hingegen in Berlin. Bernd Leyendecker schreckt das…

Bernd Leyendecker

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Die Entstehung der Berliner Republik

Eine Umfrage unter den Abgeordneten sah Bonn noch vier Tage vorher klar vorne, doch dann kam alles anders: Am 20. Juni 1991 entschied sich der Bundestag für Berlin. Die Umzugsplanungen begannen. Und…

Prof. Dr. Manfred Görtemaker, Manfred Görtemaker

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Aufbruch in die Metropole

Vor 20 Jahren wurde der Umzug der Bundeshauptstadt in das einst geteilte Berlin beschlossen. In der Debatte darum ließen sich schon damals erste Konturen einer neuen Republik erkennen.

Oliver D´Antonio

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"Wort halten": faire Arbeitsteilung zwischen Bonn und Berlin

In den vergangenen 20 Jahren hat sich Bonn auf den Bund verlassen können, meint Bernd Leyendecker. Dennoch: Laut Teilungsbericht für 2010 sind mittlerweile 54,3 Prozent der Beamten und Angestellten…

Bernd Leyendecker

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