Neue Technologien können durchaus Gewinne für Verbraucherinnen und Verbraucher bringen: Das digitale Auto beispielsweise ist mit der Infrastruktur und anderen Fahrzeugen vernetzt. So kann es Staus rechtzeitig erkennen, Verkehrsinformationen beziehen oder Unfälle melden. Das ist nicht nur bequem, sondern erhöht auch die Sicherheit. Eine effiziente Nutzung der Straßen schont außerdem die Umwelt.
In der Medizin lassen sich durch Big-Data-Analysen zum Beispiel Krebserkrankungen leichter analysieren und erforschen. So können anschließend individuelle Behandlungstherapien entwickelt werden. Das ist nicht nur ein Vorteil für Betroffene, auch insgesamt können die Kosten der Gesundheitsversorgung gesenkt werden.
Aber: Wissen ist Macht. Je mehr eine Person, ein Unternehmen oder ein Staat über uns weiß, desto einfacher ist es, uns zu manipulieren und zu kontrollieren. Um die persönliche Freiheit zu sichern, ist es deshalb in Deutschland ein Grundrecht, grundsätzlich Dinge zu tun oder zu lassen, ohne dass andere davon wissen. Dieses zentrale Grundrecht wurde in den vergangenen Jahren immer stärker ausgehöhlt. Vorlieben, Ansichten und Verhaltensweisen werden systematisch erfasst und von Unternehmen in Profilen zusammengeführt. Algorithmen können entscheiden, welche Werbung Nutzerinnen und Nutzer beim Surfen im Internet sehen, welchen Preis sie für ein Produkt zahlen oder welche Ergebnisse ihnen eine Suchmaschine anzeigt.
Die Hälfte der Deutschen schreibt persönliche Dinge nicht in E-Mails
Die technische Entwicklung hat die bisherigen Regeln zum Schutz der Privatsphäre also mit großen Schritten überholt. Den größten Vorteil hatten dabei Unternehmen, die es mit dem Datenschutz nicht besonders ernst nehmen. Als Firmensitz waren bisher gerade diejenigen Länder mit dem niedrigsten Datenschutzniveau besonders attraktiv.
Die gesellschaftliche Akzeptanz neuer Technologien wird damit auf das Spiel gesetzt. Das zeigt auch eine breit angelegte Umfrage des Vodafone Instituts für Gesellschaft und Kommunikation vom Januar 2016. Demnach vermeidet es die Hälfte der deutschen Befragten (56 Prozent), sehr persönliche Dinge in E-Mails oder Textnachrichten zu schreiben, da sie befürchten, dass Dritte darauf zugreifen könnten. Und selbst wenn ihre Daten anonymisiert wären, würden sich nur 42 Prozent der Befragten wohl damit fühlen, diese Daten an die Gesundheitsforschung zu geben. Es ist höchste Zeit, Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einem hohen Datenschutzniveau wieder mehr Sicherheit und damit auch Vertrauen zu geben.
Dabei dürfen Datenschutz und Innovation nicht gegeneinander ausgespielt, die Debatte darf nicht auf ein Entweder-oder reduziert werden. Wir müssen die Chancen nutzen, die die heutigen und künftigen Technologien ermöglichen, aber gleichzeitig Risiken minimieren. Die bestehenden Grundsätze des Datenschutzes, die in der Europäischen Union Grundrechtscharakter haben, müssen dabei weiterhin Bestand haben: Zweckbindung, Datenminimierung und Einwilligungsvorbehalt. Es muss sichergestellt werden, dass Unternehmen verantwortlich mit persönlichen Daten umgehen. Offenheit und Transparenz müssen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten oberste Maxime haben. Und die Nutzerinnen und Nutzer müssen selbst bestimmen können, ob und in welcher Form ihre Daten verarbeitet und analysiert werden und die Konsequenzen nachvollziehen können.
Verbraucher sollen die Kontrolle über ihre Daten zurückgewinnen
Genau hier setzt die neue Europäische Datenschutz-Grundverordnung an, die ab Mai 2018 für uns alle gilt. Sie erhält bisher geltende Prinzipien, entwickelt diese jedoch weiter. Damit erleichtert sie die Rechtsdurchsetzung und die Sanktionierung von Verstößen.
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen die Kontrolle über ihre Daten zurückgewinnen und verstehen können, in was sie eigentlich einwilligen. Datenschutzerklärungen müssen daher künftig leichter verständlich verfasst werden. Symbole oder Icons sollen veranschaulichen, wie die Datenverarbeitung erfolgt. Und diese Regeln gelten künftig gleichermaßen für alle Unternehmen, die sich mit ihren Angeboten an europäische Verbraucherinnen und Verbraucher richten.
Big-Data-Analysen und algorithmenbasierte Entscheidungsprozesse sind auch nach der Datenschutzreform weiterhin möglich. Denn die Daten, die erforderlich sind, um einen legitimen Geschäftszweck zu erreichen, dürfen auf Basis verschiedener Rechtsgrundlagen weiterhin verarbeitet werden. Big-Data-Analysen können zudem oft ohne personenbezogene oder mit Hilfe anonymisierter Daten durchgeführt werden – ohne die Qualität der Analysen zu beeinträchtigen. Mehrere deutsche Start-ups, aber auch große Unternehmen wie Apple, forschen an neuen Methoden zur Anonymisierung von Daten. Mehr Datenschutz und Datensparsamkeit sind also auch Antrieb für Innovationen.
Wenn wir das Recht auf Privatsphäre bewahren wollen, müssen wir jedoch mit einer Konsequenz leben: Nicht jedes beliebige Geschäftsmodell kann realisiert werden. Der Wirtschaft wird das langfristig nicht schaden, denn die Datenschutz-Grundverordnung definiert die gleichen Spielregeln für alle Unternehmen. Sie bietet eine gute Basis, damit Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem europäischen Markt ein gutes Stück sicherer sind. Davon wird auch die Wirtschaft profitieren. Nehmen wir den Schutz der Privatsphäre ernst, stellen wir fest: Klare und einheitliche Regeln in einer Europäischen Datenschutzverordnung sind gute Regeln für Verbraucherinnen und Verbraucher und fairen Wettbewerb.
(© Bitkom e.V.) (© Bitkom e.V.) | Standpunkt Susanne Dehmel : |