Nicht die Daten, sondern die Personen, über die Informationen verarbeitet werden, stehen beim Datenschutz an erster Stelle. Rechtliche Grundlage dafür ist das Gesetz auf informationelle Selbstbestimmung, denn jeder Mensch soll die Möglichkeit haben, selbst zu bestimmen, wer bei welcher Gelegenheit welche Informationen über ihn erhält. Wie aber hat sich das Datenschutzrecht entwickelt? Was sind seine Grundprinzipien? Wer kontrolliert die Einhaltung des Datenschutzrechts? Wie steht es um die Modernisierung des Datenschutzrechts, seine Anpassung an die neuen Herausforderungen durch das Internetzeitalter?
Fragen die das Video-Interview (Teile 1 und 2) mit dem ehemaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Peter Schaar, zu beantworten sucht.