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Standpunkt: Für das Wählen ab 16 | Wahlkabine - Podcast und Blog zur Bundestagswahl 2017 | bpb.de

Standpunkt: Für das Wählen ab 16

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Im Umfeld von Bundestagswahlen wird die Absenkung des Wahlalters immer wieder diskutiert. Tilman Weickmann vom Landesjugendring Berlin e.V. plädiert für das Wählen ab 16, da die Interessen von jungen Menschen in der Politik eine geringere Rolle spielen, wenn sie nicht wahlberechtigt sind.

Warum plädieren Sie für eine Absenkung des Wahlalters?

Tilmann Weickmann hält es für sinnvoll, das Wahlalter bei Bundestagswahlen herabzusetzen. (© Tilmann Weickmann)

Tilmann Weickmann: Es geht darum, dass es ein Grundrecht für Menschen ist, in einer Demokratie wählen zu dürfen. Das ist auch im Grundgesetz festgehalten. Wenn man bestimmte Menschen, wie beispielsweise unter 18-Jährige, von diesem Grundrecht ausschließen will, muss man das gut begründen können. Deswegen setzen wir uns für eine Absenkung des Wahlrechts auf 16 Jahre ein.

Ist es sinnvoll, dass Jugendliche in einigen Bundesländern auf kommunaler oder Landesebene wählen dürfen, aber nicht bei Bundestagswahlen?

Ich kann nicht nachvollziehen, warum es diese Unterscheidung zwischen kommunaler und Bundesebene gibt, da Wahlentscheidungen auf der kommunalen Ebene für das Leben der Menschen in diesem Land ebensolche Auswirkungen haben können, wie Entscheidungen auf der Landes- oder auf der Bundesebene.

Wäre eine Absenkung des Wahlalters gerade im Hinblick auf den demografischen Wandel sinnvoll?

Das ist natürlich ein Effekt, der hinzukommt, aber ich will trotzdem ganz deutlich machen, dass es zunächst einmal einfach um das Grundrecht geht und nicht darum, was es für Auswirkungen hätte, wenn unter 18-Jährige wählen dürften.

Kritiker behaupten, dass Jugendliche ein geringeres Interesse an politischen Themen hätten. Was würden Sie diesen entgegnen?

Natürlich spielen die Interessen von jungen Menschen in der Politik eine geringere Rolle, wenn sie nicht wahlberechtigt sind, weil es immer darum geht, die Interessen von Wählerinnen und Wählern zu berücksichtigen. Das Interesse dürfte sicherlich wachsen, wenn es eine Absenkung gäbe. Außerdem gibt es keine Belege dafür, dass das Interesse bei Jugendlichen geringer ist. Diese Art der Argumentation finde ich schwierig, da sie genauso auf 18-Jährige zutreffen kann. Das Wahlrecht ist nicht daran gekoppelt, dass man nachweislich an Politik interessiert ist. Unter 18-Jährige entscheiden, was sie für eine Ausbildung machen wollen, sie dürfen sich zur Bundeswehr verpflichten und in Parteien eintreten. Sie können Delegierte bei einem Bundesparteitag sein und über das Parteiprogramm mitentscheiden, aber sie dürfen nicht wählen. Das ist für mich nicht nachvollziehbar.

Einige 16-Jährige sagen von sich selbst, sie seien in der Schule nicht genug über Politik informiert worden.

Bei 20-Jährigen wäre so eine Umfrage wahrscheinlich ähnlich ausgefallen. Man sollte einmal die Art und Weise betrachten, wie Parteien Wählerinnen und Wähler ansprechen und was in den sozialen Medien passiert. Im Vergleich zu anderen Formaten, die eine ältere Wählerschaft ansprechen, passiert da noch relativ wenig. Auch die Schule trägt Verantwortung für politische Bildung. Das Wahlprojekt U18 ist ein Paradebeispiel dafür, wie das Interesse an Wahlen gesteigert werden kann. Jugendliche beschäftigen sich dort mit den Fragen, was es heißt, wählen zu dürfen und was es für Auswirkungen hat. Außerdem werden die Positionen der unterschiedlichen Parteien dargelegt, was ich für sehr wichtig halte.