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Bundestagswahl 2025 FAQ für Erstwählerinnen und Erstwähler Fakten zur Bundestagswahl 2025 Wahlaufruf #LieberMitbestimmen

Fakten zur Bundestagswahl 2025

/ 7 Minuten zu lesen

Hier klären wir alle wichtigen Fragen zur Bundestagswahl 2025: Wer darf wählen? Wie viele Wahlkreise gibt es? Wie viele Stimmen habe ich? Wie erfolgt die Sitzverteilung im Bundestag?

🗳️ Du darfst zum ersten Mal den Deutschen Bundestag wählen? Interner Link: Wir erklären Dir kurz und knapp, was Erstwählerinnen und Erstwähler unbedingt wissen müssen.

Wer wird gewählt?

Die 630 Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Das sind deutlich weniger als die 733 Abgeordneten, die aktuell im Bundestag sitzen (Stand: Januar 2025). Grund ist die Interner Link: Änderung des Wahlrechts seit 2023. Seitdem ist die genaue Zahl der Abgeordneten im Bundeswahlgesetz festgelegt.

Wann wird gewählt?

Am Sonntag, den 23. Februar 2025 von 8 bis 18 Uhr. Wer schon vorher wählen will, kann Briefwahl beantragen oder voraussichtlich ab Anfang Februar direkt bei seiner Gemeinde wählen.

Seit wann wird der Bundestag gewählt?

Der Interner Link: erste Deutsche Bundestag wurde am 14. August 1949 gewählt. Die erste Bundestagswahl im vereinigten Deutschland fand am 2. Dezember 1990 statt. An diesem Tag wurde der zwölfte Deutsche Bundestag gewählt. Mit der Bundestagswahl 2025 wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt.

Wie oft wird gewählt?

Die Wahlperiode des Deutschen Bundestags beträgt vier Jahre. Die letzte Bundestagswahl war am 26. September 2021. Interner Link: Die Bundestagswahl 2025 wird vorgezogen, weil die Regierung der Parteien aus SPD, GRÜNE und FDP im Herbst 2024 zerbrochen war.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag sind alle Menschen mit deutscher Staatsbürgerschaft, die ihr 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind (siehe „Wer darf nicht wählen?“). Alle Wählerinnen und Wähler werden im Wählerverzeichnis des zuständigen Stimmbezirks geführt.

Deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger, die für längere Zeit im Ausland leben und in Deutschland nicht gemeldet sind, werden nicht automatisch ins Wählerverzeichnis aufgenommen. Sie sind jedoch auch wahlberechtigt, sofern sie nach ihrem 14. Lebensjahr mindestens drei Monate ununterbrochen in Deutschland gelebt haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurückliegt oder sie aus anderen Gründen „persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland“ erworben haben und von ihnen betroffen sind. Externer Link: Sie müssen bis zum 2. Februar 2025 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Wer darf nicht wählen?

Neben den Menschen, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen (weil sie z. B. keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen oder zu jung sind), können Menschen in Deutschland nur durch Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen werden:

Bei bestimmten politischen Straftaten (z. B. Landesverrat, Wahlfälschung und Propagandadelikte) kann einer Person das aktive und passive Wahlrecht durch ein Gerichtsurteil für zwei bis maximal fünf Jahre entzogen werden. Dies ist in Deutschland jedoch die Ausnahme.

Wie viele Menschen sind wahlberechtigt?

Zur Bundestagswahl 2025 dürfen mindestens 59,2 Millionen Menschen wählen. Externer Link: Das schätzt das Statistische Bundesamt. Darunter sind auch rund 2,3 Millionen Erstwählerinnen und Erstwähler.

Wer ist wählbar? (passives Wahlrecht)

Wählbar ist jede oder jeder volljährige Deutsche, die oder der das 18. Lebensjahr vollendet hat und das aktive Wahlrecht besitzt. Interner Link: Wahlvorschläge können von einer Partei oder von Wahlberechtigten eingereicht werden.

Was ist ein Wahlkreis? Was ist ein Wahlbezirk?

Die Bundesrepublik ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Für die Bundestagswahl 2025 hat der Deutsche Bundestag im Bundeswahlgesetz die Einteilung neu geregelt. Auf der Grundlage des Gebietsstandes vom 30. September 2023 wurden gegenüber der vorherigen Externer Link: Wahlkreiseinteilung insgesamt 16 Wahlkreise neu abgegrenzt.

Jeder Wahlkreis wird für die Stimmabgabe in Wahlbezirke bzw. Stimmbezirke unterteilt. Darunter versteht man einen örtlichen Bereich, dessen Bewohner in dem gleichen Wahllokal wählen dürfen. Wahlberechtigte können nur in dem Wahlbezirk wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie geführt werden. Es sei denn, sie beantragen bis zum 21. Februar einen Wahlschein, der sie dazu berechtigt, in einem anderen Bezirk ihres Wahlkreises zu wählen.

Wie und wo kann ich wählen?

Gewählt wird in den Wahllokalen in den verschiedenen Wahlbezirken. In welchem Wahllokal man wählen darf, steht in der Wahlbenachrichtigung. Die bekommt jede und jeder im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte vor der Wahl per Post zugeschickt. Wer am Wahltag z. B. nicht zu Hause ist und trotzdem wählen will, kann Externer Link: Briefwahl beantragen.

Wie viele Stimmen habe ich?

Die Wählerinnen und Wähler verfügen bei der Bundestagswahl über zwei Stimmen: eine Erst- und eine Zweitstimme. Die Erststimme wird in der linken Spalte des Stimmzettels vergeben, in der rechten Spalte vergibt man die Zweitstimme.

Was ist die Erststimme?

Erst- und Zweitstimme

Mit der Erststimme wird eine Kandidatin oder ein Kandidat für den eigenen Wahlkreises gewählt. Parteien dürfen pro Wahlkreis nur einen Kandidaten oder eine Kandidatin aufstellen. Auch parteilose Kandidaten können sich für die Erststimme zur Wahl stellen.

Anders als bei vorherigen Wahlen, zieht die Person mit den meisten Erststimmen in einem Wahlkreis (Mehrheitswahl) nicht automatisch in den Bundestag ein. Haben Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei mehr Wahlkreise gewonnen, als ihrer Partei in dem jeweiligen Bundesland nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen („Zweitstimmendeckung“), ziehen die Wahlkreissieger/-innen mit dem schwächsten Ergebnis nicht ins Parlament ein.

Was ist die Zweitstimme?

Zweitstimmendeckung

Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei – also keine einzelnen Kandidatinnen oder Kandidaten. Auf dieser sogenannten geschlossenen Liste stehen in einer festen Reihenfolge Personen aus einem Bundesland, die für die jeweilige Partei in den Bundestag einziehen sollen. Diese Reihenfolge Interner Link: legen die Parteien intern auf Parteitagen fest.

Die Zweitstimme bestimmt, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag insgesamt erhält (Verhältniswahl). Sie ist also entscheidend für die Machtverhältnisse im Parlament: Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Sitze bekommt sie im Bundestag, desto eher kann sie ihre Vorstellungen politisch durchsetzen.

Wie viele Parteien stehen zur Wahl?

Externer Link: 29 Parteien treten zur Bundestagswahl mit Landeslisten an. Wichtig ist: Nicht alle Parteien stehen in allen Bundesländern zur Wahl.

Der Bundeswahlausschuss hatte 41 Parteien zur Bundestagswahl zugelassen. Um als Parteien anerkannt zu werden und in Deutschland zu Wahlen antreten zu dürfen, Interner Link: müssen politische Vereinigungen verschiedene Bedingungen erfüllen.

Was ist die Fünf-Prozent-Hürde oder Sperrklausel?

Fünf-Prozent-Hürde

Parteien, die bundesweit nicht mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten haben (Sperrklausel, „Fünf-Prozent-Hürde“), ziehen nicht in den Bundestag ein. Sie werden bei der Verteilung der Sitze zunächst nicht berücksichtig.

Bei vorherigen Wahlen konnten auch Parteien an der Sitzverteilung teilnehmen, die mindestens drei Direktmandate in den Wahlkreisen gewonnen hatten (Grundmandatsklausel). Mit Änderung des Bundeswahlgesetzes durch die Interner Link: Wahlrechtsreform 2023/2024 der Regierungskoalition aus SPD, GRÜNE und FDP war die Grundmandatsklausel abgeschafft worden.

Gegen die Wahlrechtsreform hatten unter anderem die Parteien CDU/CSU und Die Linke vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt. Das Externer Link: Gericht entschied im Juli 2024, dass die Fünf-Prozent-Sperrklausel in der damals vorliegenden Form gegen das Grundgesetz verstoßen hat. Andere Regelungen wie zum Beispiel die Zweitstimmendeckung für die Wahl von Kandidatinnen und Kandidaten in den Wahlkreisen hat das Gericht nicht beanstandet.

Bis zu einer Neuregelung gilt die Fünf-Prozent-Sperrklausel als zulässig, solange auch die Grundmandatsklausel bestehen bleibt.

Wie erfolgt die Sitzverteilung im Bundestag?

Mit der Wahlrechtsreform 2023/2024 hat sich einiges verändert. Mit der Neuregelung sind die Bundestagsmandate auf 630 begrenzt. Dazu wird auf die bisherige Zuteilung sogenannter Überhang- und Ausgleichsmandate verzichtet. Dies könnte dazu führen, dass künftig nicht alle Kandidatinnen Kandidaten, die in ihrem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten haben, direkt in das Parlament einziehen („Direktmandat“). Bei der Bundestagswahl 2025 müssen diese Sitze nämlich zusätzlich durch Zweitstimmen gedeckt sein.

Die Verteilung der Sitze im Bundestag erfolgt dafür in zwei Schritten:

Im ersten Schritt erfolgt die Verteilung der Sitze auf die Parteien nach ihrem Zweitstimmenergebnis. Berücksichtigt werden dabei nur Parteien, die mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen erhalten haben oder deren Kandidatinnen oder Kandidaten in mindestens drei Wahlkreisen die meisten Erststimmen gewinnen konnten.

In einem zweiten Schritt werden die einer Partei bundesweit zustehenden Sitze dann auf die Landeslisten der Partei verteilt. Wie viele Sitze eine Partei pro Bundesland erhält, errechnet sich aus ihrem Anteil an den Zweitstimmen, die die Partei bundesweit erhalten hat. Als vereinfachtes Beispiel: Wenn eine Landesliste einer Partei für Nordrhein-Westfalen 20 Prozent aller bundesweiten Zweitstimmen einer Partei erhalten hat, entfallen auf Nordrhein-Westfalen auch 20 Prozent der Sitze, die der Partei im Bundestag insgesamt zustehen.

Bei der Besetzung dieser Sitze kommen nun zuerst die Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei zum Zuge, die die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis erhalten haben. Die Reihenfolge wird durch das jeweilige Erststimmenergebnis bestimmt – und zwar absteigend: Wer den höchsten Anteil an Erststimmen erzielen konnte, bekommt den ersten Sitz. Der Erststimmenanteil ergibt sich aus der Teilung der Zahl der erreichten Erststimmen durch die Gesamtzahl der gültigen Erststimmen in diesem Wahlkreis.

So werden die Sitze, die einer Partei im jeweiligen Bundesland zustehen, nach und nach besetzt. Erst, wenn keine siegreichen Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten der Partei in dem Bundesland mehr übrig sind, kommen die Personen auf der Landesliste zum Zug. Hier gilt dann die Reihenfolge der Listenplätze, die die Partei vorher demokratisch bestimmt hat.

Die Zweitstimmendeckung kann dazu führen, dass Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten nicht in den Bundestag einziehen, obwohl sie die meisten Erststimmen in einem Wahlkreis erhalten haben. Als Beispiel: In einem Bundesland haben Kandidatinnen und Kandidaten einer Partei in fünf Wahlkreisen die meisten Erststimmen erhalten. Entsprechend des Anteils der auf die Landesliste der Partei entfallenen Zweitstimmen stehen ihr aber nur vier Sitze in dem Bundesland zur Verfügung. Dann ziehen zunächst nur die vier Kandidatinnen und Kandidaten in den Bundestag ein, die den höchsten Erststimmenanteil erzielen konnten.

Wann tritt der neue Bundestag zusammen?

Der Bundestag tritt spätestens am dreißigsten Tage nach der Wahl zu seiner ersten, konstituierenden Sitzung zusammen – also spätestens am 25. März 2025.

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