Mit dem sogenannten Ganztagsförderungsgesetz haben sich Bund und Länder im Jahr 2021 darauf verständigt, für Grundschulkinder einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu schaffen. Dieser Rechtsanspruch, der ab 2026 zunächst für die Erstklässler:innen griff und in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet wurde, soll die Betreuungslücke schließen, die sich für viele Familien nach der Kita-Zeit auftut. Durch ein verlässliches Betreuungsangebot bis in die Nachmittagsstunden soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden. Zugleich soll die Erweiterung schulischer Angebote einen Beitrag zur Verminderung von Bildungsungleichheiten leisten.
Dabei stellt sich der gegenwärtige Ausbaustand der Ganztagsbetreuung je nach Bundesland höchst unterschiedlich dar. In Hamburg, Sachsen und Thüringen arbeiten schon heute sämtliche Grundschulen im offenen, voll oder teilweise gebundenen Ganztagsbetrieb. Auch Berlin, das Saarland, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind mit einem Anteil von deutlich über 90 Prozent der Grundschulen im Ganztagsbetrieb dem Ziel bereits zum Greifen nahe. Für andere Länder ist der Weg zur flächendeckenden Ganztagsbetreuung hingegen deutlich länger. Der mit Abstand niedrigste Anteil von Ganztagsgrundschulen findet sich mit gerade einmal 29,1 Prozent in Baden-Württemberg, gefolgt von Bayern (46,7 Prozent) und Bremen (56,7).