Die in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte Inklusion von Schüler:innen mit sonderpädagogischen Förderbedarfen (SPF) ist seit ihrem Inkrafttreten 2009 je nach Bundesland in unterschiedlichem Maße umgesetzt worden. Inwieweit Schüler:innen mit SPF tatsächlich die Möglichkeit erhalten, an einer Regelschule zu lernen, hängt also stark vom Wohnort ab. Bremen ist das Land, das die Bestimmungen der Konvention bisher am konsequentesten verwirklicht hat; hier beträgt der Anteil der Schüler:innen, die eine Förderschule besuchen, nur noch 0,9 Prozent. Aber auch etwa in Schleswig-Holstein, Berlin und Hamburg liegt die Förderschulbesuchsquote mit weniger als drei Prozent deutlich unter dem Bundesdurchschnitt (4,4 Prozent). Demgegenüber wird in Sachsen-Anhalt mit 6,5 Prozent der bundesweit höchste Anteil der Schüler:innen von ihren Altersgenossinnen und -genossen getrennt an Förderschulen unterrichtet, gefolgt von Sachsen (5,6 Prozent), Mecklenburg-Vorpommern (5,4) und Baden-Württemberg (5,3 Prozent).
Wie sich die Förderschulbesuchsquoten der Bundesländer über die Zeit entwickelt haben, ist dieser